ZKBS und ABAS News: Einstufungen und Stellungnahmen
Wie immer erhalten Sie einen Überblick über neue oder geänderte Einstufungen von Organismen, Stellungnahmen durch die ZKBS (Gentechnik, Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit)
254. Sitzung der ZKBS
Einstufungen von Spender- und Empfängerorganismen
Der Stamm R903/78 des Avibirnavirus gumboroense (Synonym: Infectious bursal disease virus, IBDV)
wurde im Rahmen einer Amtshilfe als Spender- und Empfängerorganismus für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 1 zugeordnet.
Der Alphainfluenzavirus influenzae-Stamm A/bat/Egypt/381 OP/2017 (H9N2) wurde als Spender- und Empfängerorganismus für gentechnische Arbeiten vorsorglich der Risikogruppe 3 zugeordnet.
Hochstufung der murinen Zelllinie Ba/F3
Es liegen aktuelle Daten vor, die das Vorhandensein einer aktiven Reversen Transkriptase zeigen. Die murine Zelllinie Ba/F3 wird daher vorsorglich in die Risikogruppe 2 hochgestuft. Weitere Informationen können dem Eintrag in der Zellliniendatenbank entnommen werden.
Gentechnische Arbeiten mit multiresistenten Bakterienstämmen
Eine Landesbehörde hatte die ZKBS um Beratung dazu gebeten, wie gentechnische Arbeiten zu bewerten sind, bei denen ein multiresistenter Klebsiella pneumoniae-Stamm gegen ein weiteres Antibiotikum resistent gemacht werden soll. In einem Schreiben an die Landesbehörde begründete die ZKBS zusätzliche Maßnahmen zu denen der Sicherheitsstufe 2.
Die ZKBS hat zudem einen Arbeitskreis gebildet, um eine allgemeine Stellungnahme zur Bewertung gentechnischer Arbeiten mit multiresistenten Bakterien zu erarbeiten. Die Stellungnahme soll Kriterien zur Einstufung der gentechnischen Arbeiten und Empfehlungen zu ggf. erforderlichen zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen zur Verfügung stellen.
255. Sitzung der ZKBS
Einstufungen von Spender- und Empfängerorganismen
Das Spondweni virus (SPONV) wurde als Spender- und Empfängerorganismus für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 2 zugeordnet.
Aktualisierung der Stellungnahme zur Risikobewertung von Influenzaviren
Die ZKBS-Stellungnahme aus dem Jahr 2015 wurde aktualisiert und um Verweise auf ZKBS-Einstufungen der letzten Jahre ergänzt.