Was hat ein Fahrradhelm mit einer Melone zu tun?
Schauen Sie selbst!
https://www.arbeitsschutzfilm.de/mediathek/nie-ohne-helm-video_8abd51c4d.html
Das Radfahren ist eine der effizientesten und nachhaltigsten Fortbewegungsarten, insbesondere in Städten und Gemeinden in Deutschland. Sicherheit bleibt jedoch oberstes Gebot, um Unfälle und schwere Verletzungen zu vermeiden. In diesem Zusammenhang ist das Tragen eines Fahrradhelms eine wichtige Sicherheitsmaßnahme und, obwohl gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird es von den Unfallkassen/Berufsgenossenschaften und öffentlichen Initiativen ausdrücklich empfohlen.
Und dies aus gutem Grund: Der Fahrradhelm ist mehr als nur ein Zubehör; er ist eine lebenswichtige Ausrüstung, die entscheidenden Schutz bietet und im Falle von Sturz oder Kollision Verletzungen im sensiblen Kopfbereich verringern bzw. vermeiden kann.
Aufgrund des hohen Tragekomforts heutiger Fahrradhelme ist der Helm eine kluge Wahl für alle diejenigen, die das Fahrrad als Verkehrsmittel zur Arbeit, Transportmittel oder zur Freizeitgestaltung nutzen.
Auch wenn natürlich nicht jeder Fahrradunfall zu einer Kopfverletzung führen muss…
…ein kluger Kopf trägt Helm!
Und hier gleich noch ein paar Tipps für die Auswahl eines geeigneten Fahrradhelms (siehe DGUV Information 202-026):
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/10/plakat-profis-fahren-mit-helm
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz.