Neubestellungen von SSBs – Vertragslaufzeit der Wissenschaftler/innen beachten!

Bei der Neubestellung von Strahlenschutzbeauftragten (SSBs) ist es wichtig die Vertragslaufzeit der Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen zu beachten.

Auf Anordnung der Präsidentin der Georg-August-Universität Göttingen, Frau Prof. Dr. Ulrike Beisiegel, ist bei der Neubestellung von SSBs zu beachten, dass diese nur bestellt werden, wenn Ihre Anstellung als Wissenschaftler/in mindestens noch eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren aufweist.

Fachkunde im Strahlenschutz = Säule der guten Strahlenschutzpraxis

Trotzdem lohnt es sich für jedes Institut, das im Strahlenschutz tätig ist, ausreichend fachkundiges Personal auszubilden. Der Erwerb der Fachkunde bleibt die einzige effektive Möglichkeit Strahlenschutz auf qualitativ hohem Niveau zu gewährleisten.

So ist es dem/der verantwortlichen Strahlenschutzbeauftragten auch möglich, organisatorische und praktische Aufgaben im Labor an fachkundige Mitarbeiter/innen zu übergeben.