Das Gewässerschutzkataster- wichtig für den Gewässerschutz und Pflicht für Betreibende

In der Universität und UMG werden in verschiedenen Bereichen Anlagen mit wassergefähr-denden Stoffen betrieben. Gemäß den Vorschriften (AwSV) sind Betreibende solcher Anla-gen verpflichtet, eine Anlagendokumentation zu führen. Die Gewässerschutzbeauftragte der Stabsstelle übernimmt dies für Sie und führt ein detailliertes Gewässerschutzkataster als zentrales Verzeichnis.

1- Welche Anlagen werden im Gewässerschutzkataster aufgenommen?

Alle Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird (z. B. Lager für Chemikalien und Betriebsstoffen, Betriebstankstellen und auch JGS-Anlagen), werden syste-matisch erfasst. Die Bagatellgrenze, ab der die Pflicht besteht, liegt bei 220 Litern oder 200 Kilogramm je Anlage. Zurzeit sind ca. 100 Anlagen im Gewässerschutzkataster dokumen-tiert, wobei Lager die größte Anzahl ausmachen.

2- Welche Informationen werden erfasst und dokumentiert?

Es werden detaillierte Informationen zum Standort, zur Art der Anlage und zu den verwen-deten wassergefährdenden Stoffen erfasst. Die Gefährdungsstufe (das Gefährdungspoten-zial) der Anlage wird von der Gewässerschutzbeauftragten ermittelt und dokumentiert. Bei prüfpflichtigen Anlagen werden anstehende Prüftermine und die Ergebnisse bereits durch-geführter Prüfungen aufgeführt. Weiterhin werden Dokumente wie bestehende immissions-schutzrechtliche oder wasserrechtliche Genehmigungen im Kataster als Anhang abgelegt.

Das Gewässerschutzkataster wird von der Gewässerschutzbeauftragten fortlaufend gepflegt und aktualisiert.

3- Welcher Service kann Ihnen geboten werden?

Für überwachungsbedürftig Anlagen, die regelmäßig von Sachverständigen überprüft wer-den und für Anlagen mit befristeten Genehmigungen wurde zusätzlich ein Ampelsystem in-stalliert. Mit der dreistufigen Visualisierung kann somit z. B. der aktuellen Prüfungsstand ei-ner Anlage optisch angezeigt werden. Die Gewässerschutzbeauftragte informiert die Anla-genbetreiber daher frühzeitig über anstehende Prüftermine, so dass Prüftermine eingehal-ten werden können.

Weitere Infos bei den Gewässerschutzbeauftragten:

Bettina Herrmann, 39-24332, Bettina.herrmann@zvw.uni-goettingen.de

Dr. Maria-Magdalena Schaefer, 39-24378, Maria-Magdalena.Schaefer@zvw.uni-goettingen.de