Vereinfachte Kennzeichnung von Gefahrstoffen im Labor

Kennen Sie nicht auch die Situation im Labor?

Aufgrund verschiedenster Arbeiten und Verfahren sind eine Vielzahl von Chemikalien und Zubereitungen notwendig und stehen in z.T. kleinen Standflaschen für den sog. Handgebrauch zur Verfügung.

Doch wie genau sind diese Gebinde zu kennzeichnen, um eine ausreichende Zuordnung und Erkennbarkeit der Art und Gefahren der Stoffe zu gewährleisten?

Was ist vorgeschrieben und verpflichtend?

Genügt vielleicht nur die Stoff-Bezeichnung, mit Edding auf die Flasche geschrieben, weil ja doch ausschließlich Fachpersonal im Labor arbeitet?

Anhang 4 der DGUV Information 213-850 (Sicheres Arbeiten in Laboratorien) gibt hierzu eine klare Antwort! (siehe https://downloadcenter.bgrci.de/shop/?query=213-850&field=dlcxml)

Diese dort beschriebene zulässige Systematik einer vereinfachten Kennzeichnung besteht aus Piktogramm-Phrasenkombinationen. Der Informationsgehalt der H-Sätze wurde dabei komprimiert und in sogenannte Phrasen überführt.

Dem oben genannten Anhang 4 der DGUV Information 213-850 ist eine Übersicht möglicher Piktogramm-Phrasenkombinationen zu entnehmen. Diese können auf eigene Selbstklebeetiketten gedruckt werden. Zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit empfiehlt sich ein Überkleben mit geeigneter Schutzfolie.

Weitere Erläuterungen zur Anwendung des vereinfachten Kennzeichnungssystems und Piktogramm-Phrasenkombinationen zum direkten Download bietet folgende Seite der BGRCI: https://www.bgrci.de/fachwissen-portal/themenspektrum/laboratorien/laborrichtlinien/vereinfachtes-kennzeichnungssystem/

Hier ein praktisches Beispiel, entnommen aus der DGUV Information 213-850 (Anhang 4):

Bild1_Vereinfachte_Kennzeichnung_Gefahrstoffe_Labor_240118_S10 Bild2_Vereinfachte_Kennzeichnung_Gefahrstoffe_Labor_240118_S10

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst oder die Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz.