ZKBS und ABAS News: Einstufungen und Stellungnahmen
Wie immer erhalten Sie einen Überblick über neue oder geänderte Einstufungen von Organismen, Stellungnahmen durch die ZKBS (Gentechnik, Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit)
252. Sitzung der ZKBS
Einstufungen von Spender- und Empfängerorganismen
Die Bakterien Corynebacterium accolens, Corynebacterium propinquum und Corynebacterium tuberculostearicum sowie Salmonella enterica ssp. enterica Serovar Abortusequi wurden als Spender- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 2 zugeordnet.
253. Sitzung der ZKBS
Einstufungen von Spender- und Empfängerorganismen
Bakterien der SAR86-Gruppe, zu denen auch das Monterey Bay Gammaproteobacterium EBAC31A08 zählt, wurden als Spender- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 1 zugeordnet.
Die Bakterien Roseomonas mucosa, Roseomonas gilardii, Kerstersia gyiorum, Chryseobacterium indologenes und Wohlfahrtiimonas chitiniclastica sowie das Acanthocystis turfacea chlorella virus 1 wurden als Spender- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 2 zugeordnet.
Aktualisierung der Stellungnahme zur Risikobewertung des Orthobornavirus bornaense
Die Risikobewertung des Orthobornavirus bornaense (früher Mammalian 1 orthobornavirus oder auch Borna disease virus, BoDV) wurde auf ihre Aktualität hin überprüft.
Die Stellungnahme wurde um aktuelle Daten und Informationen ergänzt. Die Daten liefern keine Erkenntnisse, die eine Höherstufung des Virus erforderlich machen. Daher ist das Orthobornavirus bornaense weiterhin in die Risikogruppe 2 eingestuft.
Aktualisierung der Stellungnahme zur Risikobewertung des
Porcine teschovirus-1
Das Teschovirus B soll als Spender- und Empfängerorganismus für gentechnische Arbeiten verwendet werden. Aus diesem Anlass wurde die Stellungnahme zur Einstufung des Porcine teschovirus-1 (heute: Teschovirus A) aktualisiert und die Einstufung des Teschovirus B in die Stellungnahme aufgenommen.
Teschovirus A-Stämme, welche die milde Form der Ansteckenden Schweinelähmung oder subklinische Verlaufsformen auslösen, werden als Spender- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten weiterhin der Risikogruppe 2 zugeordnet. Der hochpathogene Teschovirus A-Stamm Teschen, welcher die schwere Form der Ansteckenden Schweinelähmung hervorruft, wird weiterhin der Risikogruppe 3 zugeordnet. Teschovirus B wurde der Risikogruppe 2 zugeordnet.