Versand von Gefahrgut mit der Post: Aufgepasst!

Manchmal möchte man Stoffe oder Gegenstände mit der Post versenden, die als Gefahrgut gelten. Dafür gelten strenge Sicherheitsregeln, die nun aktualisiert wurden.

Der Versand von Gefahrgütern auf dem Postweg erfordert die Einhaltung von wichtigen Si-cherheitsregeln. Diese sind von DHL nun aktualisiert worden.

Allgemein weist DHL darauf hin: Link DHL

  • „DHL Express transportiert generell keine Gefahrgüter der Klassen/Unterklassen 1, 2.3, 6.2 (außer UN3373) und Klasse 7.
  • Die Beförderung von Gefahrgut ist abhängig von der Art des verwendeten Produkts und des gewünschten Services, dem genutzten DHL-Netzwerk mit länderspezifischen, lokalen und operativen Einschränkungen.
  • Der nationale Versand von Gefahrgut kann nach den „Regelungen für die Beförderun-gen von gefährlichen Stoffen und Gegenständen“ von DHL Express erfolgen.
  • Alle von den Regelwerken für den Versender geforderten Schulungen bzw. Unterweisungen müssen erfolgt sein.
  • Der Versender hat rechtlich die volle Verantwortung in Bezug auf die Klassifizierung, Identifizierung, Verpackung, Markierung und Kennzeichnung sowie für die korrekte Dokumentation einer Gefahrgutsendung.
  • Der Versender hat die Pflicht, die seitens DHL Express vorgegebenen Regelungen zu Produkten und Services, Mengenbegrenzungen und Netzwerk-Restriktionen einzuhalten.
  • Der Versender hat die Verpflichtung, kein „verstecktes Gefahrgut“ in Umlauf zu brin-gen. Zuwiderhandlungen sind von DHL Express als Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen und können bei Ahndung durch die Behörden mit Bußgeldern belegt werden.“

B2 DHL Symbol 23 08

 

Sie finden die aktuellen Vorschriften unter: REGELUNGEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN STOFFEN UND GEGENSTÄNDEN Teil 2: DHL Paket und briefähnliche Sendungen national Link DHL Vorschrift Pdf

Wenn noch Unklarheiten bestehen, können Sie sich gerne von den Gefahrgutbeauftragten beraten lassen.

Rückfragen gerne an die Gefahrgutbeauftragten: Fr. Dr. Schaefer, 39-24378 und Hr. Dr. Hoß-bach, 39-24797