Nutzung von Mehrpersonen-Büros

Im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen zum Corona-Infektionsschutz wird immer wieder die Frage nach der Nutzbarkeit von Mehrpersonen-Büros gestellt.

Nach aktueller Festlegung gilt in allen Gebäuden der Universität bis zum Erreichen des Arbeitsplatzes, Sitzplatzes usw. auf allen Verkehrswegen, auf Treppen, in Aufzügen, Sanitär-, Kopierräumen usw. eine Tragepflicht der Mund-Nasen-Bedeckung (MNB).

An Arbeitsplätzen wird auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung und der Allgemeinen Hygieneregeln über eine weitergehende Tragepflicht durch die jeweiligen Einrichtungen entschieden.

Welche Möglichkeiten zur Umsetzung bestehen, um eine Entzerrung bzw. eine Nutzung von Mehrpersonen-Büros aufrecht erhalten zu können, ergeben sich aus den unten genannten Aspekten:

1.) Ausweichen von Beschäftigten auf Einzelbüros oder

2.) Zeitversetzte Anwesenheit von Beschäftigten, unter Hinzunahme von mobiler Arbeit/ Homeoffice oder

3.) Gleichzeitige Anwesenheit von Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen:

a. Bei gleichzeitiger Anwesenheit Umsetzung der Maßnahmen der Handreichung zur Lüftung

b. Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m im Büro zu jeder Zeit

c. Anordnung der Sitzplätze möglichst versetzt und nicht gegenüberliegend

d. Installation von Schutzscheiben, wenn Sitzabstand zu gering (<1,5m). Höhe von Schutzscheiben ausreichend dimensionieren (z.B. bei Sitz-Stehtischen).

4.) Gleichzeitige Anwesenheit von Beschäftigten, ohne die Möglichkeit der Umsetzbarkeit der Maßnahmen unter Punkt 3

a. Dauerhaftes Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) aller Beschäftigten im Arbeitsraum, wenn die oben beschriebenen Maßnahmen nicht umgesetzt werden können. Beachtung und Umsetzung der Handreichung zur Lüftung!

Bei der Abwägung der beschriebenen Möglichkeiten gilt es, die aktuelle Lage des Infektionsgeschehens zu berücksichtigen! Im Newsletter des Präsidiums vom 6.11.2020 wurde darauf hingewiesen, dass aktuell eine Mehrfachnutzung von Büros nur noch „bei absolut bestehendem dienstlichen Interesse und Unvermeidbarkeit“ zugelassen werden sollte.

Bei Fragen zur Nutzung von Mehrpersonen-Büros oder zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung wenden Sie sich gerne an die Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz oder die Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst.