Änderungen beim Versicherungsschutz im Homeoffice

Aufgrund gesetzlicher Änderungen wurden die Regelungen zum Versicherungsschutz bei mobiler Arbeit (z.B. im Homeoffice) erweitert. Bislang waren im Homeoffice neben der eigentlichen Arbeitstätigkeit auch sogenannte Betriebswege wie der Weg zum Drucker in einem anderen Raum versichert. Bisher nicht versichert waren im Homeoffice (anders als im Betrieb) weitere Wege im Haushalt, wie z.B. zum Holen eines Getränkes, um etwas zu essen zu holen oder der Gang zur Toilette. Die Regelungen wurden nun dahingehend angepasst, dass bei mobiler Arbeit (z.B. im Homeoffice) und bei Tätigkeiten im Unternehmen der Umfang des Versicherungsschutzes identisch ist.

Eine weitere Änderung bezieht sich auf den Versicherungsschutz auf Wegen von und zur Kinderbetreuung. Beschäftigte stehen nun auch dann unter Versicherungsschutz, wenn sie ihr Kind/ihre Kinder (des gemeinsamen Haushaltes) aus dem Homeoffice auf direktem Weg zu einer externen Betreuung bringen oder von dieser abholen.

Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter folgendem Link:

https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2021/quartal_2/details_2_435666.jsp

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst oder die Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz.