Verfahrensanweisung zur Meldung und Aufarbeitung von Vorkommnissen im Strahlenschutz – UMG

Nach aktuellem Strahlenschutzrecht ist bei der Anwendung ionisierender Strahlung sowie beim Umgang mit radioaktiven Stoffen sicherzustellen, dass jegliche Vorkommnisse aufgearbeitet werden und die Meldung von bedeutsamen Vorkommnissen an die zuständige Behörde erfolgt.

Um diese rechtliche Vorgabe umzusetzen und für die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) ein geregeltes, allgemeingültiges Verfahren zu schaffen, haben die Stabsstellen Sicherheitswesen und Umweltschutz (SU) sowie Arbeitsschutzmanagement und klinischer Strahlenschutz (ASMKS) eine Verfahrensanweisung erarbeitet. Sie regelt insbesondere das Vorgehen bei der Erstellung von Meldungen zur Weiterleitung an das zuständige Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Göttingen.

Die Verfahrensanweisung umfasst vorwiegend die übergeordneten Vorgänge und kann als Ausgangspunkt für ggf. zusätzliche Festlegungen innerhalb der Kliniken, Institute und Abteilungen verwendet werden.

Sie finden die Verfahrensanweisung mit den Formularen für die Meldungen im Roxtra: http://www.roxtra.med.uni-goettingen.de/Roxtra/doc/showfolder.aspx?FolderID=14153

Bei Fragen stehen Ihnen das Team Strahlenschutz der Stabsstelle SU sowie die Mitarbeiter*innen der Stabsstelle ASMKS der UMG gern zur Verfügung.

Für die Aufarbeitung und Meldung von Vorkommnissen aus den Fakultäten und Einrichtungen der Universität Göttingen (ohne UMG) wird derzeit eine entsprechende Anweisung erarbeitet. Wir werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert darüber informieren.