Neue Verbandkasteninhalte gefordert

Die Normen für den großen und kleinen Verbandkasten wurden im November letzten Jahres– auf Grund neuer Erkenntnisse aus der Unfallstatistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – angepasst. Bis zum 30.4.22 sollten daher die alten Verbandkästen überprüft und entsprechend aufgerüstet werden.

2022-02-07 piktogramm erste hilfe e003 s15

In die Verbandkästen gehören nun auch Feuchttücher zur Hautreinigung und Gesichtsmasken. Außerdem wurde das Pflaster- bzw. Verbandssortiment nochmals erweitert. Nachfolgend die geänderte Ausstattung auf einen Blick (Quelle: Unfallkasse Rheinland-Pfalz):

2022-02-07 abb verbandskasteninhalt neu s15

Legende: Gelb hinterlegt: Durch die aktuelle Norm abgeändert. Die mit einem Stern gekennzeichneten Positionen sind beim Einsatz eines KFZ-Verbandskastens nach DIN 13164 zu ergänzen.

 

Bestellungen

Bitte wenden Sie sich bezüglich der Bestellung von neuen Verbandkästen bzw. neuen Füll- oder Ergänzungssets an die zuständigen Beauftragten bzw. an die Bestellberechtigten Ihrer Einrichtung.

 

Bestellungen an der Universität und UMG:

  • Verbandkasten mit Füllung nach DIN 13157 unter der internen Artikelnummer 4019756 oder
  • Verbandkastennachfüllung nach DIN 13157 unter der Artikelnummer 4031336

 

Beachten Sie bitte, dass keine grundsätzliche Austauschpflicht aller Materialien besteht – wohl aber eine Ergänzungspflicht. Sofern einzelne Materialien aber das Mindest-Haltbarkeitsdatum überschritten haben, Verpackungen beschädigt sind o.ä., sollten diese mit ausgetauscht bzw. auf die neuen Füllmengen ergänzt werden.

Aussortiertes Erste-Hilfe-Material muss nicht in den Müll, sondern kann gespendet werden; Näheres hierzu siehe im Artikel aus dem Bereich Umweltschutz.

Bei weiteren Fragen in Bezug auf Erste Hilfe im Betrieb nehmen Sie bitte mit Ihrer zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit Kontakt auf.

 

Für nähere Informationen s.a.:

https://www.uni-goettingen.de/de/erste+hilfe/193018.html