Risikobewertung von insektenspezifischen Viren (ISV)

Viren, die sich nur in Zellen von Insekten, nicht jedoch in Vertebraten, anderen Invertebraten und Pflanzen vermehren können, werden als insektenspezifische Viren (ISV) bezeichnet. Infizierte Insekten können dabei als Vektoren dienen, die Viren auf Pflanzen oder Tiere und den Menschen übertragen. Sog. arthropode-borne (Arbo)-Viren haben ihren evolutionären Ursprung oft in ISV und können beim Menschen zu schweren Krankheiten wie beispielsweise dem Dengue- oder Gelbfieber führen. Da ISV zunehmend in den Mittelpunkt von (gentechnischen) Forschungsvorhaben rücken, hat sich die ZKBS zu den Kriterien einer Risikobewertung geäußert.

Aufgrund des technischen Fortschritts werden im Rahmen von Metagenomstudien zunehmend Insektenviren identifiziert, für die lediglich die Sequenzinformation, jedoch keine weiteren Informationen vorliegen. Dadurch werden vermehrt auch Viren gefunden, die bisher nicht als Pathogene in Erscheinung getreten sind.

Die Stellungnahme sieht vor, Viren, deren Nukleinsäureabschnitte in komplexen Umweltproben von in Deutschland freilebenden Nutzinsekten nachgewiesen werden und für die kein Hinweis auf eine Pathogenität vorliegt, der Risikogruppe 1 zuzuordnen.

Zudem werden insbesondere wirtschaftlich relevante Bestäubungsinsekten wie Honigbienen und Hummeln den besonders zu schützenden Nutzinsekten zugeordnet.

Die Stellungnahme benennt Sicherheitsmaßnahmen, die zusätzlich einzuhalten sind, wenn mit Insektenviren gearbeitet wird, deren Wirte in Deutschland oder angrenzenden Ländern vorkommen.

Für Baculoviren gibt es bereits eine Stellungnahme (Az. 6790-05-02-41)