Gewässerschutz: Neuer PIZ-Plan mit Wasserschutzgebieten

Die Universität besitzt Liegenschaften, die in ausgewiesenen Wasserschutzgebieten (WSG) liegen. Zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen, sind dort bestimmte Handlungen verboten oder nur beschränkt zugelassen. In dem neuen PIZ-Plan wurden nun die Grenzen der Wasserschutzgebiete eingezeichnet.

Um das Grundwasser und somit auch das Trinkwasser vor schädlichen Einwirkungen zu schützen, sind in Wasserschutzgebieten bestimmte Handlungen verboten oder nur beschränkt zugelassen (vorbeugender Grundwasserschutz). Auf Bitten der Stabsstelle, Bereich Gewässerschutz, wurde ein neuer PIZ-Plan erstellt, in dem die Grenzen der Wasserschutzgebiete Weender Spring und Stegemühle eingezeichnet sind.

Nördlich von Göttingen wurde 1994 das Wasserschutzgebiet Weender Spring ausgewiesen. Das südlich von Göttingen gelegen Wasserschutzgebiet Stegemühle besteht seit 1990. Die Wasserschutzgebiete gliedern sich in drei Schutzzonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen. In den Wasserschutzgebietsverordnungen sind die Nutzungseinschränkungen aufgeführt. Wer gegen die Bestimmungen verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Daher sollten sich alle Betreiber*innen und planende Mitarbeiter*innen informieren, ob eine Einrichtung oder technische Anlage in einem der Wasserschutzgebiete liegt.

Den neuen PIZ-Plan finden Sie hier: PIZ-Plan Wasserschutzgebiete

Von den Verboten und Beschränkungen in Wasserschutzgebieten kann die Untere Wasserbehörde auf Antrag im Einzelfall eine Befreiung gewähren. Dafür werden von der UWB im Allgemeinen aber Vorgaben und Auflagen formuliert. Von der Behörde können für die Genehmigung erhöhte Anforderungen an den Bau und den Betrieb gestellt werden.

Im Zuge von zukünftigen Bauplanungen müssen die Regelungen in der Wasserschutzgebietsverordnung berücksichtigt werden. Anträge zu Ausnahmegenehmigung sind mit erheblichem zeitlichem Mehraufwand und Kosten verbunden. Die Stabsstelle, Bereich Gewässerschutz steht Ihnen gerne beratend für alle Planungen und den Betrieb beratend zur Seite.

Die Wasserschutzgebietsverordnungen Weender Spring und Stegemühle können Sie über die Stabsstelle erhalten.