ZKBS und ABAS News: Einstufungen und Stellungnahmen

Wie immer erhalten Sie einen Überblick über neue oder geänderte Einstufungen von Organismen, Stellungnahmen durch die ZKBS (Gentechnik, Zentrale Kommision für Biologische Sicherheit) und neu des ABAS (Biostoffe, Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe).

245. Sitzung der ZKBS

Einstufungen von Spender- und Empfängerorganismen

  • Das Feline morbillivirus (FeMV) wurde durch die ZKBS als Spender- und Empfängerorganismus für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 2 zugeordnet.
  • Die zwei gentechnisch veränderten Varianten OTS-206 und OTS-228 des Severe acute respiratory syndrome-related coronavirus, Virus SARSCoV-2, wurden aufgrund einer nachweislichen Attenuierung im Rahmen einer Amtshilfe durch die ZKBS der Risikogruppe 2 zugeordnet.
  • Die Viren Maporal orthohantavirus (MAPV), Sangassou orthohantavirus (SANGV) und Tigray orthohantavirus (TIGV) wurden durch die ZKBS anlässlich geplanter gentechnischer Arbeiten als Spender- und Empfängerorganismen der Risikogruppe 3 zugeordnet.

Allgemeine Stellungnahme der ZKBS zur Risikobewertung von Simian Virus 40

In einer allgemeinen Stellungnahme wurde das Betapolyomavirus macacae (Synonyme: Macaca mulatta polyomavirus 1 (MmPV1), Simian Virus 40 (SV-40)) beschrieben und als Spender- und Empfängerorganismus der Risikogruppe 2 zugeordnet. Die alte Stellungnahme aus dem Jahr 1995 (Az. 6790-10-34) wurde außer Kraft gesetzt.

Ergänzung der Allgemeinen Stellungnahme zu Sendaivirus-abgeleiteten Vektoren zur Generierung pluripotenter Stammzellen um einen Disclaimer

Der Disclaimer ist der Allgemeinen Stellungnahme vorangestellt und informiert darüber, dass iPSC, die keine Sendaivirus-abgeleiteten Vektoren mehr enthalten, keine genetische Veränderung aufweisen und daher gemäß GenTG keine GVO sind. Einige Behörden der Länder ordnen sie allerdings aufgrund des EuGH-Urteils zur gentechnikrechtlichen Einordnung von Mutageneseverfahren (Case C-528/16) vom 25. Juli 2018 dennoch als GVO ein. Um Rechtssicherheit zu haben, wird Projektleitern und Beauftragten für die Biologische Sicherheit daher empfohlen, sich mit ihrer Behörde in Kontakt zu setzen, sollten sie Experimente mit iPSC in einem Labor durchführen wollen, bei dem es sich nicht um eine gentechnische Anlage handelt.

246. Sitzung der ZKBS

Einstufungen von Spender- und Empfängerorganismen

  • Der Schlauchpilz Aspergillus pseudoterreus wurde durch die ZKBS als Spender- und Empfängerorganismus für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 2 zugeordnet.
  • Pseudomonas alloputida wurde als Spender- und Empfängerorganismus für gentechnische Arbeiten in die Risikogruppe 2 eingestuft. Die Einstufung basiert auf neuen Erkenntnissen zur Klassifizierung der Spezies P. putida und P. alloputida. Zuvor wurde P. alloputida der morphologisch sehr ähnlichen Spezies P. putida (Risikogruppe 2) zugeordnet. Die Einstufung wurde in der allgemeinen Stellungnahme zur Bewertung von P. putida ergänzt. In der Stellungnahme findet sich außerdem die Information, dass der Stamm P. alloputida KT2440 (ehemals P. putida KT2440) aufgrund fehlender Virulenzfaktoren weiterhin der Risikogruppe 1 zugeordnet und als Teil einer biologischen Sicherheitsmaßnahme anerkannt ist. Aufgrund der Neuklassifizierung der Spezies P. putida und P. alloputida ergab sich auch die Notwendigkeit der Aktualisierung der allgemeinen Stellungnahme zur Eignung von Pseudomonas putida KT2440 als Teil biologischer Sicherheitsmaßnahmen.
  • Weiterhin wurden das Thicket rat hepatitis B virus (TRHBV), das Ringtail hepatitis B virus (RtHBV) sowie das Domestic cat hepatitis B virus im Rahmen von gentechnischen Arbeiten durch die ZKBS als Spender- und Empfängerorganismen der Risikogruppe 3** zugeordnet.

ABAS Einstufungen

  • Einstufung von Coxiella burnetii Nine Mile Phase II in Risikogruppe 2
  • Einstufung des Staphylococcus epidermidis-Stammes HAC26 in Risikogruppe 1
  • Einstufung von Naganishia albidosimilis in Risikogruppe 1
  • Einstufung von Naganishia liquefaciens in Risikogruppe 1