Was tun mit leeren Chemikalienflaschen/-behältern?

Es kommt im Laborbetrieb oft vor, dass leere Flaschen oder Behälter (Verpackungen) von Chemikalien anfallen und entsorgt werden müssen. Dazu möchten wir Ihnen ein paar wichtige Infos geben.

Gefahrstoff-Symbole und das Sicherheitsdatenblatt geben dabei darüber Auskunft, ob es sich bei einer Chemikalie um einen gefährlichen Stoff handelt. Dann ist besondere Vorsicht auch bei der Entsorgung der leeren Gebinde geboten!

Für die Entsorgung muss unterschieden werden zwischen:

  • leeren, sauberen und
  • leeren, aber noch verschmutzten Verpackungen.

Entsorgung sauberer Chemikalienflaschen/-behälter:

Leer und sauber bedeutet dabei, dass keine schädlichen/gefährlichen Anhaftungen mehr vorhanden sind.

Wichtig: alle Leeren, sauberen Verpackungen dürfen nur ohne Deckel und mit entferntem/unkenntlich gemachten Etikett entsorgt werden! Sonst kann es zu Missverständnissen in der Entsorgungsanlage kommen.

  • Saubere Kunststoff-Verpackungen können über den gelben Sack entsorgt werden.
  • Saubere Glasflaschen können über das Altglas abgegeben werden. (Hinweis: hochschmelzende, hitzebeständige Gläser dürfen nicht ins Altglas, sondern müssen über den Restmüll entsorgt werden.)

Entsorgung verschmutzter Chemikalienflaschen/-behälter:

Verschmutzte Verpackungen sind zwar restentleert, aber nicht gereinigt, z. B. ausgespült worden. Die Verpackungen haben Anhaftungen der gefährlichen Chemikalie, die nach dem Entleeren im Behälter verblieben ist.

Leere, verschmutzte Verpackungen sollen nach Möglichkeit immer ausgespült oder durch Verdunstung im Abzug zu sauberen Verpackungen werden, um sie wie oben beschrieben entsorgen zu können! (Hinweis: Beim Ausspülen (z. B. mit einem Lösungsmittel) können je nach Chemikalie Spülflüssigkeiten entstehen, die nicht in den Ausguss gegeben werden dürfen, sondern mit dem Chemikalienabfall zu entsorgen sind.)

Alle Verpackungen, die gefährliche Stoffe enthalten und ausnahmsweise nicht gereinigt werden können, müssen wie die enthaltene Chemikalie entsorgt werden. Also bei allen gefährlichen Stoffen immer über das Zentrale Sammellager (Tel. 39-4797).

Weitere Informationen über Entsorgungswege finden Sie in unserem Abfallwegweiser:
Link Abfallwegweiser

Sie haben noch Fragen oder Anregungen? Dann können Sie sich gerne an die Abfallbeauftragten der Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz wenden.