Wichtig für den Gewässerschutz: das Gewässerschutzkataster

In der Universität und Universitätsmedizin wird in vielen Bereichen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen. Beispiele sind Chemikalienläger der Forschungseinrichtungen, Tankstellen (z. B. Hubschrauberlandeplatz des Klinikums), aber auch Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Gülle (Fakultät für Agrarwissenschaften).

Von der Stabsstelle wird zur Erfüllung der Vorschriften ein zentrales Gewässerschutzkataster geführt. Dieses Verzeichnis mit umfangreichen Informationen über die Anlagen wird zurzeit vollständig überarbeitet und für die Datenbank des Facilitymanagements (CAFM) neu strukturiert und aktualisiert.

Die vorhandenen Anlagen werden hierfür systematisch nach terminlicher Vereinbarung mit den Nutzern durch Begehungen überprüft und gewässerschutzrechtlich beurteilt. Festgestellt wird dabei auch das Gefährdungspotenzial für die Umwelt, welches sich aus der Art der wassergefährlichen Stoffe (Wassergefährdungsklasse) und deren Volumen ergibt.

Der Betreiber einer relevanten Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hat gemäß AwSV eine Anlagendokumentation zu führen, in der die wesentlichen Informationen über die Anlage enthalten sind. Dazu gehören u. a. die technischen und organisatorischen Anforderungen sowie rechtliche Pflichten (Anzeigenpflicht bei der Behörde, Prüfpflichten- und -intervalle etc.). Diese Dokumentation übernimmt die Stabsstelle für die Betreiber, also z. B. die Forschungseinrichtungen.

In einer umfangreichen Datenbank werden die aufgenommenen Daten hinterlegt. Durch verschiedene Abfragen können Anlagen auch selektiert betrachtet werden. Ein installiertes Ampelsystem informiert optisch über den aktuellen Prüfungsstand der Anlagen. Über anstehende Überprüfungen (z. B. regelmäßige Sachverständigenprüfungen) wird die Stabsstelle per Mail benachrichtigt und kann so frühzeitig mit dem Betreiber Kontakt aufnehmen. Die Stabsstelle stellt somit sicher, dass wichtige wasserrechtlichen Vorschriften im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen eingehalten werden. Die Beauftragung zur Überprüfung erfolgt dann durch die Betreiber.

Für Ihre Fragen zum Gewässerschutz stehen die Mitarbeiterinnen der Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz, Frau Herrmann und Frau Dr. Schaefer, gerne zur Verfügung.

Weitere Infos finden Sie auch hier: Link Gewässerschutz