Mutterschutzgesetz: Regelungen für Studentinnen

Seit 1. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) auch für Studentinnen. Ziel des Mutterschutzgesetzes ist, schwangerere und stillende Studentinnen und ihre (ungeborenen) Kinder vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen, die durch das Studium (z.B. Praktika, Kurse) entstehen können. Zugleich soll eine Fortführung des Studiums ermöglicht werden, sofern nicht gesundheitliche Gründe dagegen sprechen. Die Georg-August-Universität Göttingen ist verpflichtet, die Schwangerschaft von Studentinnen ebenso wie die der Beschäftigten an das Gewerbeaufsichtsamt zu melden.

Die schwangere Studentin sollte, auch im eigenen Interesse, ihre Schwangerschaft frühzeitig und unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Matrikelnummer per E-Mail an mutterschutz@uni-goettingen.de oder persönlich in der Abteilung Studium und Lehre, und zwar im Servicebüro Studienzentrale, Wilhelmsplatz 4, bekanntgeben.
Zusätzlich sollten die Leiter*innen der Kurse und Praktika informiert werden. Nur so können diese ihrer Fürsorgepflicht gegenüber schwangeren Studentinnen gerecht werden.

Die Abteilung Studium und Lehre erfasst die eingehenden Meldungen, setzt die gesetzlich vorgegebenen Schutzfristen fest und übersendet die Daten sowie einen Vordruck zur individuellen Gefährdungsbeurteilung an die zuständige Fakultät, die der Schwangeren ein Beratungsangebot macht, um über Gefährdungsbeurteilung und entsprechende Schutzmaßnahmen zu informieren.

Darüber hinaus stehen die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte des Betriebsärztlichen Dienstes den Studentinnen zur individuellen und vertraulichen Beratung zur Verfügung. Auch für die Leiter*innen der Kurse und Praktika besteht ein Beratungsangebot, insbesondere zur Gefährdungsbeurteilung. Bitte vereinbaren Sie ggf. einen Beratungstermin über das Sekretariat des Betriebsärztlichen Dienstes: Tel. 39-60120.

Detaillierte Informationen zu den Regelungen des Mutterschutzes für Studentinnen in der Universität Göttingen können Sie folgendem Informationsblatt entnehmen:

http://www.betriebsarzt.med.uni-goettingen.de/de/media/Gemeinsames-Infoblatt-Mutterschutz-Studentinnen-2018-05-03.pdf

 

(Betriebsärztlicher Dienst, D. Müller)