Neues Strahlenschutzrecht III: Vergabe von Strahlenschutzregister-Nummern durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

Alle beruflich strahlenexponierten Personen und Inhaber von Strahlenpässen benötigen mit Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzgesetzes ab 2019 eine Strahlenschutzregister-Nummer (SSR-Nummer).

Diese eindeutige persönliche Kennnummer soll die Zuordnung und Bilanzierung der individuellen Dosiswerte aus der beruflichen Strahlenexposition im Strahlenschutzregister erleichtern.

Die SSR-Nummer wird beim Bundesamt für Strahlenschutz beantragt. Von Seiten der Betroffenen besteht kein Handlungsbedarf, da von der Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz zurzeit geprüft wird, wie die SSR-Nummern für die Beschäftigten der Universität und der Universitätsmedizin in einem automatisierten Verfahren beim BfS erworben werden können.

Folgende persönliche Daten müssen im Rahmen der Beantragung an das BfS übermittelt werden:

  • Sozialversicherungsnummer (bzw. geeignete ausländische Identifikationsnummer)
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsname
  • Akademischer Grad
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

Über das weitere Vorgehen und andere relevante Neuerungen, die sich aus der Modernisierung des Strahlenschutzrechts ergeben, werden wir Sie auch zukünftig an dieser Stelle informieren.

Quelle und weitere Informationen: Internetseiten des Bundesamts für Strahlenschutz: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/strahlenschutz/beruf/strahlenschutzregister/ssr_table.html