Wichtig: BBS Berichte für das Jahr 2018!

Es ist wieder soweit: Das Jahr neigt sich dem Ende und es wird wieder Zeit für den jährlichen Bericht des BBS:

Hintergrund ist die in §18 GenTSV festgelegte Pflicht des BBS den Betreiber in einem jährlichen schriftlichen Bericht über seine Überwachungstätigkeit und seine Beratungsleistung zu informieren. Wie jedes Jahr werden diese Berichte in der Stabsstelle gesammelt und ausgewertet.

Ich bitte Sie bei der Erstellung des Berichts für 2018 an die Deadline 15.01.2019 zu denken!

Sie können wie jedes Jahr Berichte zu mehreren Anlagen der gleichen Sicherheitsstufe (!) zusammenfassen und dann im Bericht etwaigige Mängel und Vorkomnisse den einzelnen Anlagen zuordnen.

Was sollte im Bericht stehen?

Die behördliche Vorlage für den Bericht hilft bei der Auswahl der Inhalte:

  • Mängel, die bei der jährlichen Kontrolle der Labore aufgefallen sind. Die baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen finden Sie in den S1 (Link) bzw. S2 (Link) Checklisten, die Sie einfach bei der Begehung mitnehmen und ausfüllen können. Ist der projektleiter seinen Aufgaben gemäß §14 GenTSV nachgekommen? zB Anzeige-, Mitteilungspflichten, jährliche Unterweisungen, Aufzeichnungen der gent. Arbeiten.
  • besondere Ereignisse: gab es besondere Vorkommnisse, die nicht dem erwarteten Verlauf entsprachen? Hier herrscht ja auch eine Mitteilungspflicht seitens des Projektleiter und zwar sofort zum Zeitpunkt des Ereignisses! Welche Maßnahmen wurden getroffen?
  • Beratung: Haben Sie den Projektleiter, Betreiber, Personalrat usw. beraten zu Themen wie z.B.: Risikoeinstufung von gentechnischen Arbeiten, Planung von Laboren, Beschaffung von Arbeitsmitteln, Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung.
  • weiteres: Gab es andere Ereignisse wie zB der Wechsel des Projektleiters, Ab-, Anmeldung von Räumen, Austausch von sicherheitsrelevanten Gerät wie dem Autoklaven.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Koordinatorin für Biologische Sicherheit, Sonja Voget.