Aktuelles aus dem Strahlenschutzrecht für Mediziner I

Änderung des Strahlenschutzgesetzes – Aufzeichnungspflichten. Das Erste Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) wurde vom Bundestag beschlossen. Für die Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen sind folgende Änderungen zu beachten:

Die Vorgaben für die Aufzeichnungspflicht (§ 85 Absatz 1 StrlSchG) wurden konkretisiert. Über die Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen müssen ab sofort in jedem Fall unverzüglich Aufzeichnungen angefertigt werden. Dabei muss auch der Zeitpunkt der Indikationsstellung dokumentiert werden.

Eine Überschreitung diagnostischer Referenzwerte sowie die Gründe für diese Überschreitung müssen ebenfalls aufgezeichnet werden. Der Bezug liegt dabei nicht mehr auf individuellen Einzelexpositionen, sondern auf Mittelwerten gleichartiger Anwendungen und den entsprechenden Gründen, aus denen ersichtlich sein muss, was zu einer mittleren Überschreitung des DRW geführt hat.

Quelle: Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes vom 20. Mai 2021

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