Aktuelles aus dem Strahlenschutzrecht für Mediziner II

Gültigkeit von Strahlenschutzkursen. Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) ist zuständig für die Bescheinigung von ärztlichen Kenntnissen und Fachkunden im Strahlenschutz. Folgende Präzisierungen sind hier zu beachten:

Aufgrund des geänderten Strahlenschutzrechts sind jetzt auch die Teilnahmebescheinigungen der Strahlenschutzkurse nur noch 5 Jahre gültig. Um eine Wiederholung der Kurse zu vermeiden, müssen daher die Fachkunden auf alle Fälle innerhalb dieser 5-Jahresfrist beginnend mit der ersten Kursteilnahme beantragt werden.

Zudem wurde von der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) darauf hingewiesen, dass ärztliche Kenntnisse im Strahlenschutz, die in Verbindung mit dem Grundkurs und der praktischen Unterweisung im Zuständigkeitsbereich der ÄKN erworben wurden, in anderen Bundesländern nur anerkannt werden, wenn diese von der ÄKN nach Vorlage der Unterlagen durch eine entsprechende kostenpflichtige Bescheinigung dokumentiert sind. Das Gleiche gilt für den Fall, dass keine Fachkunde erworben wird, jedoch die Kenntnisse im Strahlenschutz dauerhaft fortgeführt und auch aktualisiert werden sollen.

Wird allerdings innerhalb von 5 Jahren regelhaft eine Fachkunde innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der ÄKN angestrebt, so ist eine gesonderte Bescheinigung der so erlangten Kenntnisse durch die ÄKN nicht notwendig.

Kontakt für Rückfragen: Dr. Susanne Karsch (Tel. 62587), Dr. Georg Stamm (Tel. 67964), ASMKS