Reminder: Funktionsprüfung für Autoklaven in gentechnischen Anlagen

Durch die Änderung der GenTSV in 2021 ist u.a. die Funktionsprüfung des Autoklaven auch in S1 zur Pflicht geworden. Was dahinter steckt und wie man diese korrekt durchführt erfahren Sie hier.

Zum Autoklav als sicherheitsrelevantes Gerät in einer gentechnischen Anlage gibt es bereits drei Beiträge (siehe unten). Der erste Beitrag (Teil 1) wurde von mir überarbeitet und Sie finden hier mehr Infos zum Thema Funktionsprüfung. Auch wer diese schon im Labor durchführt sollte einen Blick riskieren, denn es gibt einen Unterschied in der Durchführung bei Fest- bzw. Flüssigabfällen.

Links zur Beitragsreihe:

Teil 1: Prüf- und Mitteilungspflichten für Autoklaven

Teil 2: Autoklavieren, aber richtig! Technische Anforderungen an die Sterilisation von Festkörpern oder Flüssigkeiten

Teil 3: Technische Ausstattung: Was ist Pflicht?