Ersthelfer und Mobiles Arbeiten von zu Hause aus

Insbesondere durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie arbeiten immer mehr Beschäftigte mobil von zu Hause aus. Darunter sind auch Beschäftigte, die in Zeiten ihrer Anwesenheit im Unternehmen wichtige Aufgaben als Ersthelfer oder Brandschutzhelfer übernehmen.

Wie wirkt sich dies auf die betriebliche Organisation aus?

Besteht hier Handlungsbedarf?

In einer Pressemitteilung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wird zu dieser Frage Stellung genommen:

„Die Zahl der nötigen Ersthelfenden richtet sich nach der Zahl der anwesenden Beschäftigten, nicht nach der Gesamtzahl der Mitarbeitenden. An Tagen, an denen viele Beschäftigte im Homeoffice arbeiten, müssen daher auch weniger Ersthelfende im Betrieb sein als an Tagen, an denen viele Mitarbeitende in die Firma kommen.“

Die DGUV empfiehlt jedoch, die Zahl der ausgebildeten Ersthelfer insgesamt nicht zu knapp zu bemessen, sondern mit einer gewissen „personellen Reserve“ für den Notfall gut aufgestellt zu sein, damit auch Ausfälle durch Urlaub und Krankheit nicht zu Engpässen führen.

Diese Empfehlung gilt natürlich auch für die Anzahl von Brandschutzhelfern.

Ausführlichere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung der DGUV unter folgendem Link: https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_510976.jsp

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst oder die Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz.

(Autor: Kochinke)