Falsch deklarierte Zelllinien

Immer wieder passiert es, dass von Labor zu Labor weitergereichte Zelllinien gar nicht die Zellen enthalten,die sie sollen; laut Studien betrifft dies bis zu 18% aller untersuchten Proben. Dies ist nicht nur aus Sicht der Forschung ein Problem, sondern auch aufgrund rechtlicher Vorgaben.

Das Problem

Forschungsergebnisse basieren schlimmstenfalls auf falschen Zelllinien Typen oder Kreuzkontaminationen werden nicht erkannt und eine Zelllinie innerhalb weniger Passagen komplett überwachsen. Das Laborjournal beleuchtet in seiner Ausgabe 9/2022 ausführlich die Problematik falsch deklarierter Zelllinien.

Wer glaubt dies betrifft immer nur die Anderen: Auch bei Überprüfung von Zelllinien in Rahmen der jährlichen Probennahmen in gentechnischen Anlagen entpuppten sich einige Zelllinien als völlig andere als angegeben. Meist waren diese von befreundeten Arbeitsgruppen weitergereicht worden. Dumm nur, wenn eine vermeintliche S1 Zelllinie sich bei der Überprüfung als S2 entpuppt…

Was sagt die GenTSV?

Schon aus der Vorgabe eine Risikobewertung durchzuführen ergibt sich, dass die Identität der verwendeten Organismen bekannt sein muss. Zusätzlich steht in den organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen für Labore ausdrücklich, dass „die Identität und Reinheit der benutzten Organismen regelmäßig zu überprüfen sind, wenn dies für die Beurteilung des Gefährdungspotentials der Organismen notwendig sind.“

Die Lösung

  • Erwerben Sie Ihre Zelllinien aus sicheren Quellen wie Zelllinienbanken (zB in Deutschland die DSMZ)
  • Eine gute Hygienepraxis in der Zellkultur ist essentiell. Schulen Sie die Mitarbeiter regelmäßig. Oft genug fällt mir vor Ort z.B. der falsche Umgang mit Mikrobiologischen Sicherheitswerkbänken auf; siehe auch den Newsletterbeitrag zum Thema.
  • Überprüfen Sie Ihre Stammsammlung! Der oben zitierte Artikel listet gängige Methoden auf.

 

Apropos: Die Problematik von Mycoplasmen kontaminierten Zellkulturen sollte man dabei nicht aus den Augen verlieren! Die meisten sind in die Risikogruppe 2 eingestuft und stellen somit nicht nur aus Forschungssicht sondern auch aus gentechnikrechtlicher Sicht ein Problem da. Stichwort unerlaubtes Arbeiten mit RG 2 Organismen in einem S1 Labor…