Gentechnik Basics: Mitteilungspflichten

Im laufenden Betrieb einer gentechnischen Anlage gibt es immer wieder mal Veränderungen, die anzeige- oder mitteilungspflichtig sind. Über wesentliche Änderungen wurde bereits geschrieben, diesmal soll es um die Mitteilungspflichten gehen.

Vorweg: Hier finden Sie den Artikel zu den anzeigepflichtigen sog. wesentlichen Änderungen: http://sicherheitswesen-umweltschutz.newsletter.uni-goettingen.de/2022/05/16/gentechnik-basics-wesentliche-aenderungen/ Bitte lesen, wenn Sie ihn verpasst haben.

Was ist mitteilungspflichtig?

Generell finden Sie Im Merkblatt zu Anzeigen- und Mitteilungspflichten (hier zu finden) detaillierte Infos. Im folgenden gibt es den Überblick:

221114_Biol_Sicherheit

Wie erfolgt die Mitteilung?

Im Gegensatz zu Anzeigen zu denen auch die o.g. wesentlichen Änderungen gehören gibt es hier keine Formularpflicht und auch kein Schriftformerfordernis, also es bedarf keiner Unterschrift im Original. Das Formular E hat also ausgedient. Eine Email an die Koordinatorin für Biologische Sicherheit ist ausreichend; von hier aus wird es an die Behörde weitergeleitet.