Arbeiten im Home-Office

Seit der letzten Änderung der Arbeitsstättenverordnung wird das Thema Home-Office, Telearbeitsplatz und mobiles Arbeiten rege diskutiert. Eine Recht auf Home-Office mittels einer Verordnung wurde sogar von der Politik in Erwägung gezogen. Nun hat das Corona-Virus Fakten geschaffen und deutschlandweit arbeiten möglichst alle von zu Hause.

Die Arbeitsstättenverordnung unterteilt die Bildschirmarbeit in kurzzeitiges (mobiles) und längerfristiges Arbeiten. Bei längerfristigem Arbeiten sind die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und damit auch die Vorgaben für Bildschirmarbeitsplätze einzuhalten.

In der jetzigen Situation wird in den meisten Fällen mobiles Arbeiten als Bildschirmarbeit genutzt – auch unter Einbeziehung privater Geräte. Dies ist sicherlich eine besondere Situation, die hoffentlich nicht mehr allzu lange andauert.

Auch die gesetzliche Unfallversicherung hat diese besondere Situation erkannt und hinsichtlich Unfallversicherung und Arbeiten im Homeoffice diverse Tipps bzw. Klarstellungen herausgegeben. Die Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz sammelt auf ihrer Homepage die wichtigen Informationen. Aus diesen Informationen hat sie eine Checkliste für Home-Office-Arbeitsplätze zusammengestellt.

Informationen finden Sie unter: http://www.uni-goettingen.de/de/623905.html

Uns ist klar, dass viele Home-Office-Arbeitsplätze nicht den wünschenswerten Bedingungen entsprechen. Wir hoffen aber, dass wir zusammen mit den anderen Abteilungen wie z. B. Personalentwicklung, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Psychotherapeutische Sprechstunde für Mitarbeiter/Innen und Hochschulsport, Sie gesund und unfallfrei durch diese Zeit bringen.

(Wolter)