Sonderregelungen währen der Corona-Krise

Durch das weiterhin geltende Abstandsgebot können derzeit keine Fachkundekurse im Präsenzbetrieb durchgeführt werden. Außerdem sind im medizinischen Bereich Engpässe bei der Verfügbarkeit von strahlenschutzrechtlich gefordertem Personal zu befürchten.

Aus diesem Grund duldet das Gewerbeaufsichtsamt Göttingen bis zur Normalisierung der allgemeinen Lage folgende Abweichungen von den Vorgaben im Strahlenschutzrecht:

  • Die Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz gelten auch bei Überschreiten der 5-Jahres-Frist weiter. Die Kursanbieter prüfen derzeit, inwiefern Online-Kurse angeboten werden können.
  • Das Stellen der Rechtfertigenden Indikation bei der Anwendung am Menschen ist bereits dann gestattet, wenn ein Grundkurs im Strahlenschutz erfolgreich besucht worden ist und mindestens die Hälfte der eigentlich notwendigen praktischen Erfahrung dokumentiert vorliegt.

Zu den für die UMG relevanten Regelungen finden Sie im roXtra weitere Dokumente.

Beachten Sie, dass alle übrigen Auflagen und Vorschriften im Strahlenschutz auch weiterhin Gültigkeit besitzen. Dies betrifft insbesondere Anwesenheitspflichten von fachkundigem Personal oder Strahlenschutzbeauftragen. Sollten sich bei Ihnen Schwierigkeiten in der aktuellen Situation ergeben, kontaktieren Sie uns bitte.

Die Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen nach § 77 Abs. 2 StrlSchV (Kat. A) erfolgt für Beschäftigte der Uni und UMG derzeit ohne Untersuchung. Der Betriebsärztliche Dienst wird die erforderliche Beurteilung stattdessen telefonisch oder per E-Mail durchführen. Personen, die erstmalig in Strahlenschutzbereichen eingesetzt werden sollen, müssen auch jetzt untersucht werden und die Bescheinigung nach § 77 Abs. 1 StrlSchV vorlegen.

Sachverständigen-Prüfungen werden von den bekannten Organisationen weiterhin durchgeführt. Messungen durch das LARI können im eingeschränkten Umfang voraussichtlich ab Mai wieder erfolgen. Bei entsprechendem Bedarf wenden Sie sich hierzu direkt an Herrn Kopka.