Entsorgung UMG: Wichtige Änderungen bei COVID-19-Infektionen!

Die Dynamik der COVID-19-Pandemie führte in den letzten Wochen mehrmals zu grundlegenden Änderungen im Abfallrecht. Daher mussten auch die Anweisungen für die Entsorgung der Abfälle geändert werden (SOP, Abfallmerkblatt der UMG und Info COVID-19-Abfälle). Bitte beachten Sie dies unbedingt bei der Entsorgung!

Stand 16.04.2020

Im Verlauf der Pandemie stellte sich heraus, dass für eine ausreichende Entsorgungssicherheit, alle kontaminierten Abfälle bei COVID-19-Infektionen als Krankenhausspezifische Abfälle zu entsorgen sind. Damit gehören diese Abfälle nun in Abstimmung mit der Krankenhaushygiene in Rote Leichtbehälter. Diese Regelung gilt sowohl für trockene als auch nasse Abfälle. Rote Abfallsäcke sind also NICHT zu verwenden.

Covid19_Abfall

Sollten ausnahmsweise einmal kontaminierte Flüssigkeiten anfallen, sind diese mit Aufsaugmaterial (z. B. Windeln) zu verfestigen und auch über Rote Leichtbehälter zu entsorgen.

Nur wenn dieses nicht möglich ist, sind freie Flüssigkeiten über Gelbe Leichtbehälter als Infektiöse Abfälle zu entsorgen.

UMG_Abfallmerkblatt

Im geänderten Abfallmerkblatt ist diese Regelung aufgenommen worden. Die COVID-19-SOP wurde ebenfalls geändert und steht im ROXTRA zur Verfügung.

Für eine übersichtliche Information wurde zusätzlich von der Abfallbeauftragten in Abstimmung mit der Krankenhaushygiene ein Merkblatt herausgegeben.

(Schaefer)