COVID-19-Erkrankung als Versicherungsfall

Die Landesunfallkasse Niedersachsen weist darauf hin, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine COVID-19-Erkrankung als Versicherungsfall anerkannt werden kann. Bei der Prüfung auf Anerkennung als Arbeitsunfall bzw. als Berufskrankheit wird immer eine detaillierte Einzelfallprüfung notwendig sein, bei der alle Aspekte, die für oder gegen eine Verursachung durch den Coronavirus SARS-CoV-2 im Rahmen der versicherten Tätigkeit sprechen, zu berücksichtigen sind.

Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung der Landesunfallkasse unter folgendem Link: https://www.guvh.de/presse-medien/artikel/2021/01/Versicherungsfall.php?pk_campaign=Newsletter-2021-1&pk_kwd=CoVers

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst oder die Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz.