Gesetzliche Unfallversicherung bei Fahrgemeinschaften

Fahrgemeinschaften können eine wirklich gute Sache sein! Doch wie steht es mit dem Versicherungsschutz durch die Gesetzliche Unfallversicherung?

Wenn die Voraussetzungen, wie ähnliche Dienstzeiten und passende Wohnorte gegeben sind, können so ganz erheblich die Fahrt- und Spritkosten reduziert werden. In Zeiten derart hoher Preise an der Tankstelle nicht ganz unerheblich! Und vielleicht ist ja auch eine gemeinsame Fahrt kurzweiliger als nur alleine im Auto zu sitzen.

Doch wie steht es mit dem Versicherungsschutz durch die Gesetzliche Unfallversicherung? Insbesondere wenn die Fahrstrecke zum Abholen von Kolleg*innen vom eigenen üblichen Weg abweicht?

Die gute (und nicht neue) Nachricht lautet: Auch Fahrgemeinschaften stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese sind auch dann gesetzlich unfallversichert, wenn sie nicht zusammen von einem Treffpunkt aus starten oder auch nur unregelmäßig stattfinden.

Über weitere Details informiert ein Artikel der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) unter folgendem Link: https://www.bgetem.de/presse-aktuelles/pressemeldungen/2022/wann-sind-fahrgemeinschaften-versichert

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst oder die Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz.