Gentechnik: Aktualisierungspflicht Projektleitung und BBS

Mich erreichen viele Nachfragen, wann die Fortbildung für Projektleitung bzw. BBS in gentechnischen Anlagen absolviert werden muss. Daher gibt es hier die Zusammenfassung der wichtigsten Infos dazu.

Alles im Detail gibt es im Newsletter Beitrag 3/2020 nachzulesen: http://sicherheitswesen-umweltschutz.newsletter.uni-goettingen.de/2020/08/07/aktualisierungspflicht-projektleiter-und-bbs/

Kurz und Knapp:

  • Mit Stichtag 01.03.2026 darf der Nachweis über den absolvierten Fachkundekurs gem. §28 GenTSV (alt §15 GenTSV) nicht älter als 5 Jahre alt sein (Datum der Teilnahmebescheinigung).
  • Alle, deren Grundkurs also in 2021 oder früher stattgefunden hat, müssen spätestens bis 03/2026 einen Aktualisierungskurs besuchen, um diese Anforderung zu erfüllen.
  • Wurde der Fachkundekurs erst nach 2021 besucht muss ein Aktualisierungskurs ebenfalls spätestens nach fünf Jahren besucht werden. Die fünf Jahre richten sich nach dem Datum des Grundkurses.
  • Dieser 5 Jahresrhythmus für den Besuch eines Aktualisierungskurses muss dann beibehalten und selbstständig organisiert werden und richtet sich nach dem Datum des letzten absolvierten Kurses.
  • Bitte denken Sie daran mir Ihre Teilnahmebescheinigung als pdf zuzuschicken!

Empfehlung:

Aktualisierungskurse werden bereits in anderen Bundesländern angeboten, häufig sogar als online Veranstaltung. Müssen Sie bis 2026 einen solchen Kurs belegen, ist es zu empfehlen nicht bis zum Jahr 2025 damit zu warten, da die Kurse dann sehr ausgelastet sein werden.

Anbieter:

Eine Übersicht über die Anbieter von Fachkundekursen, sowohl den zweitägigen Grundkurs als auch den eintägigen Aktualisierungskurs, finden Sie hier: https://www.uni-goettingen.de/de/informationen+zu+anzeigen%2c+einstufungen%2c+fortbildungen%2c+labor-anforderungen/610150.html (Link ganz unten auf der Seite)