Aktualisierungspflicht Projektleiter und BBS

Lange hat es gedauert aber es gibt endlich konkrete Informationen zur neuen Aktualisierungspflicht für PL und BBS in gentechnischen Anlagen.

Startpunkt 5 Jahreszeitraum:

Bereits im Newsletter 04/2019 hatte ich Sie über diesen Punkt informiert:

In Niedersachsen beginnt erst ab dem Inkrafttreten der neuen GenTSV am 01.03.2021 der 5 Jahreszeitraum zu laufen, dass heißt zum 28.02.2026 muss ein aktueller Fortbildungsnachweis vorgelegt werden, der nicht älter als 5 Jahre sein darf.

Dauer und Inhalte der Aktualisierungskurses:

Erst jetzt haben sich die Bundesländer im LAG (Landesarbeitsausschuss Gentechnik) über die Dauer der Veranstaltung und die geforderten Inhalte geeinigt. Durch die unklare Formulierung in der neuen GenTSV war nicht klar, ob der bereits existierende 2-tägige (!) Grundkurs (aka Projektleiterkurs) einfach alle fünf Jahre wiederholt werden muss.

Glücklicherweise wurde sich auf eine kürzere Veranstaltung geeinigt: Der Kurs muss 8 Unterrichtsstunden a 45 min umfassen.

Erfreulicherweise wurde auch bei den Inhalten keine so strengen Vorgaben hinsichtlich Themen und vor allem Stundenvorgaben gemacht wie bei der 2-Tagesveranstaltung. Es müssen drei Themenblöcke behandelt werden zu

  • gesetzlichen Grundlagen und Neuerungen,
  • der Sicherheitseinstufungen von Organismen und Arbeiten sowie
  • bauliche, technische, organisatorische Sicherheitsmaßnahmen in den Anlagen

Wer die Vorgaben im Detail lesen möchte, kann sich das entsprechende Dokument auf der Seite des LAG herunterladen (ab Seite 6): https://www.lag-gentechnik.de/documents/lehrinhalte-fuer-fortbildungsveranstaltungen-nach-paragraph-28-gentsv-nf_1596191943.pdf

 

Sie werden wieder informiert sobald es Neuigkeiten zu dem in Göttingen geplanten Aktualisierungskurs gibt.