Entsorgung: Aktualisierung Corona-Virus Vorschriften

Inzwischen wurde bereits viel über den neuartigen Corona-Virus (2019-nCoV) gelernt und so auch einige amtlichen Vorgaben überarbeitet. Daher erfolgt hier eine Aktualisierung der Informationen vom letzten Newsletter, wie die Abfälle zu entsorgen sind.

Die Regelungen wurden vom Robert-Koch-Institut und dem Umweltministerium Nds. zwischenzeitlich überarbeitet. Seit April sind die Abfälle i. A. als „Krankenhausspezifischer Abfall“ (dies entspricht in der UMG dem „B-Müll“) zu entsorgen. Es heißt nun:  Link RKI Empfehlung Neuartiger Corona-Virus

 

Nicht flüssige Abfälle aus der Behandlung von COVID-19-Patienten stellen unter Einhaltung der üblichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des Tragens geeigneter persönlicher Schutzausrüstung kein besonderes Infektionsrisiko dar und sind in aller Regel der Abfallschlüsselnummer ASN 18 01 04(Anmerkung S22: Krankenhausspezifischer Abfall) zuzuordnen.

Bei der Behandlung an COVID-19 erkrankter Personen in Kliniken fällt nicht regelhaft Abfall an, der unter Abfallschlüsselnummer ASN 18 01 03* (Anmerkung S22: Infektiöse Abfälle) deklariert werden müsste.“

Damit werden die Abfälle, die bei der Behandlung an COVID-19 erkrankter Personen anfallen als B-Müll über Rote Leichtbehälter entsorgt. In Absprache mit der Krankenhaushygiene dürfen aber keine Roten Abfallsäcke verwendet werden, um die Sicherheit zu erhöhen.

Und weiter heißt es:

„Abfälle aus der Diagnostik von COVID-19 sind, wenn sie nicht nur als einzelne Tests vorliegen, genau wie alle anderen Abfälle aus der mikrobiologischen und virologischen Diagnostik vor Ort mit einem anerkannten Verfahren zu desinfizieren (Anmerkung S22: Autoklavieren) …“. Nur in absoluten Ausnahmefällen, wenn begründet keine Autoklavierung erfolgen kann, können diese Abfälle als Infektiöse Abfälle über Gelbe Leichtbehälter entsorgt werden.

 

Weitere Informationen finden Sie hier: Link Info Entsorgung Abfall COVID-19 auf der Webseite der Stabsstelle.

 

Bei allen Fragen, wenden Sie sich bitte an die Abfallbeauftragten der Stabsstelle.