Fehlanwendung von Pandemie-Atemschutz vermeiden

Derzeit besteht für Hersteller die rechtliche Möglichkeit, Atemschutzmasken auf Grundlage einer vereinfachten Prüfung zum Verkauf anzubieten. Dieser sog. Corona-Pandemieatemschutz soll Beschäftigte insbesondere im Gesundheitswesen vor einer SARS-CoV-2-Infektion schützen. Im Vergleich zu konventionellem und zertifiziertem Atemschutz hat dieser nur eine eingeschränkte Schutzwirkung! Achten Sie also beim Kauf von Atemschutz, der nicht als Pandemie-Atemschutz, sondern zum Schutz vor luftgetragenen Gefahrstoffen zum Einsatz kommen soll, auf folgende Merkmale:

* Zertifizierung gemäß EN 149 muss in Form eines CE-Kennzeichens, gefolgt von einer vierstelligen Kennnummer der überwachenden Stelle erkennbar sein (z.B. „CE 0121“) und

* die Benutzerinformation, die zwingend in jeder Verpackung in deutscher Sprache vorhanden sein muss und die Benutzung nicht auf den alleinigen Schutz gegen SARS-CoV-2 eingeschränkt!

Weitere Detailinformationen dazu entnehmen Sie bitte dem Presseartikel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter folgendem Link: https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2020/quartal_2/details_2_392071.jsp

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst oder die Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz.