Gewässerschutz: Bei einer Leckage schnell und richtig reagieren

Sie arbeiten in einem Labor oder einer Werkstatt oder sind in Bereichen der Forschung und Technik tätig und gehen mit wassergefährdenden Stoffen um? Sind Sie im Falle, dass wassergefährdende Stoffe austreten oder eine Leckage auftritt gut vorbereitet? Wir informieren Sie was für den Gewässerschutz zu beachten ist.

Ist geeignetes Bindemittel in ausreichender Menge vorhanden?

Überall dort wo mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, sollte stets geeignetes Bindemittel oder Bindevlies in ausreichender Menge zur Aufnahme von Spritz- und Tropfverlusten oder einer Leckage vorhanden sein.

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Handgebrauch Bindemittel zur Aufnahme von Spritz- und Tropfverlusten in Laboren

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Bindegranulat zur Aufnahme von Ölen und Kraftstoffen in einer Werkstatt

Werden spezielle Bindemittel benötigt?

In Risikobereichen z. B. den Abfüllbereichen der betriebseigenen Tankstellen helfen spezielle Bindemittel z. B. flexible Schlangenformen zur Eindämmung einer Leckage. Wird in der Nähe von Abflüsse oder Gullys mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen, so sollten Abdichtmatten bereitgehalten werden, um das Eindringen der wassergefährdenden Stoffe in die Kanalisation zu verhindern.

Was ist im Falle einer Leckage zu beachten?

NL10 Foto 3 Leckage

 

An erster Stelle ist an die eigene Gesundheit zu denken. Daher in allen Fällen:

Selbstschutz! Adäquate Schutzausrüstung anlegen (Kittel, Schutzbrille, Schutzhandschuhe)

  • Leckage stoppen
  • Menge und Art der ausgelaufenen Chemikalie feststellen, Abflüsse und Gullys besonders schützen und ggf. mit Abdichtmatten abdecken
  • geeignetes Bindemittel großflächig ausbringen, so dass die Leckage vollständig aufgenommen wird
  • kontaminiertes Bindemittel vollständig entfernen, in geeignete Behälter geben und über das Zentrale Sammellager entsorgen
  • Im Falle des Austretens einer nicht nur unerheblichen Menge wassergefährdender Stoffe sind die Gewässerschutzbeauftragten Frau Dr. Schaefer oder Frau Herrmann unverzüglich zu informieren
  • Bestandskontrolle: immer für ausreichend Bindemittel sorgen (Verantwortlichen bestimmen)
  • Verbrauchs- und Notfallmaterial getrennt voneinander vorhalten.
  • Ist eine Betriebsanweisung vorhanden, in der die Sofortmaßnahmen zur Abwehr einer Wasserverschmutzung aufgeführt sind?

 

Gern beraten Sie die Gewässerschutzbeauftragten auch in weiteren Fragen zum Gewässerschutz.