ZKBS News: Einstufungen und Stellungnahmen

Wie immer erhalten Sie einen Überblick über neue oder geänderte Einstufungen von Organismen, Stellungnahmen zu bestimmten Tätigkeiten und Veröffentlichung von Fokusthemen der ZKBS

228. Sitzung der ZKBS

Die 228. Sitzung der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) fand am 9. Juni 2020 am BVL in Berlin im Rahmen einer Webkonferenz statt.

Einstufungen von Spender- und Empfängerorganismen

Die ZKBS hat Pluralibacter gergoviae als Spender- und Empfängerorganismus für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 2 zugeordnet.

Die Varianten des Mycobacterium tuberculosis-Komplexes M. tuberculosis var. orygis, M. tuberculosis var. mungi und M. tuberculosis var. suricattae wurden im Rahmen einer gentechnischen Arbeit der Risikogruppe 3 zugeordnet.

Mycoplasma mycoides JCVI-Syn3.0 wurde als Spender- und Empfängerorganismus für gentechnische Arbeiten in die Risikogruppe 1 herabgestuft.

229. Sitzung der ZKBS

Einstufungen von Spender- und Empfängerorganismen

Der gentechnisch modifizierte Impfstamm ChAdOx1 nCoV-19 wurde in die Risikogruppe 1 eingestuft. Der Impfstamm basiert auf dem Schimpansen-Adenovirus Y25 und ist ein Kandidat zur humanen Immunisierung gegen das SARSCoV-2.

Weiterhin hat die ZKBS den Parasiten Plasmodium knowlesi als Spender- und Empfängerorganismus für gentechnische Arbeiten in die Risikogruppe 3** hochgestuft.

Die Einstufung des Lymphozytären Choriomeningitis Virus (LCMV) wurde angepasst. Ursprünglich wurden neurotrope Stämme von LCMV der Risikogruppe 3 und nicht-neurotrope Stämme der Risikogruppe 2 zugeordnet. Eine solche Unterteilung der LCMV-Stämme erwies sich aber in der Praxis als ungeeignet, da LCMV generell einen breiten Zelltropismus aufweist, der neuronale Zellen einschließt. Neuronale Erkrankungen entwickeln sich abhängig vom Status des Immunsystems des Wirts und nicht abhängig vom LCMV-Stamm. In der aktualisierten Stellungnahme werden alle Stämme des Lymphocytic choriomeningitis mammarenavirus als Spender- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 2 zugeordnet.

Aktualisierung der ZKBS-Stellungnahme zur Risikobewertung von rekombinanten Masern-Impfstämmen

Die Allgemeine Stellungnahme wurde dahingehend aktualisiert, dass keine Einzelfallbewertung durch die ZKBS nötig ist, wenn in das Genom eines Masern-Impfvirus ein Gen mit neoplastisch transformierendem Potenzial eingebracht wird, da dies bei lytisch replizierenden Viren zu vernachlässigen ist. Außerdem wurde eine ausführliche Begründung der Einstufungsempfehlung eingefügt.