Wichtig: Aktualisierungspflicht für Projektleiter und BBS

Wie Sie schon wissen ist im August 2019 die aktualisierte GenTSV veröffentlicht worden, welche am 01.03.2021 in Kraft tritt. Eine der bedeutsamsten Neuerungen ist die Pflicht die Kentnisse aus dem Projektleiterkurs alle 5 Jahre durch den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung zu aktualisieren. Über die Formalitäten wird heftigst gerungen. Nachfolgend erhalten Sie die neuesten Informationen.

Problematik

Bedingt durch die schwammige Formulierung der Aktualisierungspflicht im §28 GenTSV-Neu herrscht deutschlandweit Ratlosigkeit. Rein vom Text wirkt es, als ob der zeitätige Projektleiterkurs alle 5 Jahre wiederholt werden muss. Mit Stichtag 03/2021 müsste jeder aktive PL und BBS einen Kurs nachweisen können, der nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.

Das Laborjournal schrieb sogar in seiner neuesten Ausgabe 9/2019 „Eine Stilllegung des Labors wäre die Folge“ (Link Artikel), erfüllt man diese Bedingung nicht. Kommerzielle Anbieter springen bereits auf den lukrativen Zug auf und bieten sog. Aktualisierungskurse an hinter denen sich jedoch der normale Projektleiter Kurs von zwei Tagen verbirgt (der in übrigen anerkannt wird).

Was gilt wirklich?

Der LAG (Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik) hat in seiner Sitzung am 06. und 07.11.2019 festgelegt:

„Die Regelung in § 28 Abs. 3 GenTSV (neu) gilt nicht rückwirkend. Der Zeitraum von fünf Jahren, nach dem die durch die Fortbildung erworbenen Kenntnisse spätestens aktualisiert werden müssen, beginnt am Tag des Inkrafttretens der Verordnung und somit am 01. März 2021 zu laufen, d.h. eine Aktualisierung der Fortbildung muss spätestens bis zum 28. Februar 2026 erfolgt sein.“

Im März wird der LAG in seiner nächsten Sitzung das Ergebnis des Arbeitskreises zu Dauer und Inhalte des neuen Aktualisierungskurses veröffentlichen. Es zeichnet sich eine Tendenz hin zu einer eintägigen Veranstaltung ab, was sehr zu begrüßen ist in Anbetracht des zweitätigen Grundkurses für Projektleiter und BBS. Wieviele Unterrichtsstunden am Ende gefordert werden und welche Inhalte vorgegeben werden, bleibt aber abzuwarten.

Wird es einen Kurs an der Uni Göttingen geben?

Ja, wird es.

Aber es müssen erst Dauer und Inhalte bekannt sein, bevor ein solcher Kurs geplant und durch die Behörde genehmigt werden kann. Dann wird der Kurs mehrmals in den nächsten Jahren angeboten, so dass alle Projektleiter und BBS die Aktualisierung durchführen können.

Achtung: es wird sicherlich wie bei den jetzigen Projektleiterkursen eine max. Teilnehmerzahl je Kurs vorgegeben; Massenveranstaltungen kurz vor Ablauf der Frist Anfang 2026 wird es somit nicht geben! Sobald Kurstermine feststehen werde ich Sie gesondert darüber informieren, so dass Sie sich anmelden können.