Uranylacetat & CO: Umgang mit Uran- und Thoriumverbindungen und ihre Entsorgung

Arbeiten Sie mit Uran- oder Thoriumverbindungen? Zum Beispiel Uranylacetat? Wenn ja, ergeben sich bestimmte rechtliche Anforderungen.

Die Stabsstelle Sicherheitswesen / Umweltschutz hat ein Merkblatt zum Umgang und zur Entsorgung von Uran- und Thoriumverbindungen an der Universität Göttingen und der UMG erstellt: http://www.uni-goettingen.de/de/strahlenschutz/188954.html

Bitte beachten Sie:

Auch wenn die Tätigkeit aufgrund geringer Mengen des radioaktiven Stoffs genehmigungsfrei sein sollte, ist in jedem Fall der Bereich Strahlenschutz der Stabsstelle Sicherheitswesen / Umweltschutz zu informieren. So soll sichergestellt werden, dass in einem Brandabschnitt nicht mit mehreren Freigrenzen radioaktiver Stoffe umgegangen wird und ein Zusammenwirken der Stoffe kann ausgeschlossen werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bereiche Umweltschutz und Strahlenschutz der Stabsstelle beraten Sie gern bei Fragen zu diesem Thema. Hier finden Sie die Kontaktdaten des Teams der Stabsstelle Sicherheitswesen / Umweltschutz .