Mikrobiologische Sicherheitswerkbänke (MSW) für den reinen Produktschutz

Mikrobiologische Sicherheitswerkbänke (MSW) der Klasse II werden in vielen Laboren eingesetzt, allerdings zumeist nicht aufgrund des Personenschutzes bei Umgang mit infektiösen biologischen Arbeitsstoffen, sondern zum Schutz der Proben vor Kontaminationen. Als Arbeitsmittel unterliegt die MSW gewissen Prüfpflichten. Nur welche gelten für MSW, die zB nur in S1 Laboren genutzt werden?

Wichtig: Folgende Regelungen gelten, wenn Sie vom jährlich durchgeführten Prüfrhythmus inkl. Prüfung des Personenschutzes abweichen möchten! In diesem Fall ist eine Gefährdunsgbeurteilung zu erstellen (siehe unten).

Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 1 ist nicht von einem Infektionsrisiko auszugehen. Für derartige Tätigkeiten wird deshalb die Nutzung einer MSW der Klasse II aus Gründen des Arbeitsschutzes nicht vorgeschrieben. Ihr Einsatz erfolgt in diesen Fällen somit vorrangig aus Produktschutzgründen.

Ausnahmen:

  • Es wird mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 1 mit sensibilisierender bzw. toxischer Wirkungen gearbeitet.
  • Tätigkeiten in der Zellkultur, wenn eine Kontamination mit biol. Arbeitsstoffen einer höheren Risikogruppe (z.B. Mykoplasmen) nicht ausgeschlossen werden kann.

Kennzeichnung:

MSW, die nur für den Produktschutz eingesetzt werden und wo von den Prüfungen des Personenschutzes abgewichen wird sind folgendermaßen zu kennzeichnen: „Werkbank ist nur für den Produktschutz einzusetzen – Werkbank ist nicht für Personenschutz geeignet.“

Prüfpflichten:

MSW der Klasse II, die nur für den Produktschutz eingesetzt werden müssen nicht nach den Kriterien des Personenschutzes geprüft werden. Eine entsprechende Prüfung zB des Rückhaltevermögens an der Arbeitsöffnung gemäß DIN 12469 ist nicht vorgeschrieben.

Es sind jedoch Sicht-, Funktions- und elektrische Prüfungen vorgeschrieben. In der nachfolgenden Abbildung sehen Sie eine Auflistung der Prüfintervalle und durch wen die Prüfungen durchgeführt werden.

Im GöGebS SharePoint finden Sie eine Vorlage für die Gefährdungsbeurteilung der MSW Klasse II als Arbeitsmittel für den Einsatz als Produktschutzwerkbänke. Im Anhang des Dokumentes finden Sie eine kurze Checkliste der durchzuführenden Prüfungen. Bitte hinterlegen Sie die ausgefüllte Gefährdungsbeurteilung in Ihrer GöGebS Dokumentation unter dem Punkt Arbeitsmittel.

Tabelle_MSw