Meldungen Bestand radioaktiver Stoffe zum Jahresende 2019

Sind Sie Strahlenschutzbeauftragter für eine Genehmigung zum Umgang mit offenen oder umschlossenen radioaktiven Stoffen? Hier finden Sie Vorlagen für die Meldung über Ihren Bestand an radioaktiven Stoffen am 31.12.2019 bei der Gewerbeaufsicht.

Bis Ende Januar 2020 muss der Bestand an radioaktiven Stoffen mit Halbwertszeiten über 100 Tagen zum Stichtag 31.12.2019 bei der zuständigen Behörde gemeldet werden (gemäß § 85 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchV).

Alle Einrichtungen, die eine Genehmigungen zum Umgang mit offenen oder umschlossenen radioaktiven Stoffen haben, deren Halbwertzeiten über 100 Tage liegen, werden gebeten, die Meldung wie gewohnt bis spätestens Mitte Januar 2020 an die Stabsstelle Sicherheitswesen / Umweltschutz zu senden, damit alle Meldungen vor Ende der Frist im Januar geprüft und an das Gewerbeaufsichtsamt Göttingen weitergeleitet werden können.

Auf der Homepage des Bereichs Strahlenschutz der Stabsstelle Sicherheitswesen / Umweltschutz finden Sie aktualisierte Formulare, die Sie hierfür nutzen können: http://www.uni-goettingen.de/de/strahlenschutz/188954.html