Unfallanzeigen bei Arbeits- und Wegeunfällen – neuer Verfahrensablauf
Bereits im letzten Newsletter wurde dieses Thema behandelt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, anzeigepflichte Arbeits- bzw. Wegeunfälle innerhalb von drei Tagen bei der Landesunfallkasse (LUK) anzuzeigen. Da der bisherige Weg zu Verzögerungen geführt hat, wurde der Ablauf (Plan) zur Erstellung der Unfallanzeigen geändert. … Weiterlesen