Die DSGVO und das Verbandbuch

Auch die Aufbewahrung des Verbandbuches ist von der EU  Datenschutzgrundverordnung betroffen.Das Problem:

Bislang war es gängige Praxis das Verbandbuch im oder am Erste-Hilfe-Kasten aufzubewahren, damit auch jede Verletzung zeitnah erfasst werden konnte. Eine verletzte Person, die ihren Arbeits- bzw. Wegeunfall im Verbandbuch dokumentiert oder sich medizinisch im Sanitätsraum versorgt, hätte nun aber auch die Möglichkeit, Einsicht in die Altfälle zu nehmen, die in dem Verbandbuch dokumentiert sind. Gleiches gilt für die Begleitperson des Verletzten oder das Reinigungspersonal.

Hierbei ist zu beachten, dass die Angaben zum Unfallgeschehen auch Gesundheitsdaten enthalten, die nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO besonders schutzbedürftig sind.

Der Regelung des § 24 Abs. 4 DGUV-Vorschrift 1 »Grundsätze der Prävention« legt fest, dass das Verbandbuch »vertraulich« zu behandeln ist. Diese Bestimmung entspricht auch der Wertung des Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. § 26 Abs. 5 und 7 BDSG n.F., wonach Maßnahmen zu ergreifen sind, die eine »angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleisten«.

Auch sollen »Unbefugte keinen Zugang« zu diesen Daten haben .

Die Lösung:

Ein Vorschlag wäre, dass eine für das Verbandbuch verantwortliche Person (mit Abwesenheitsvertretung) benannt wird, die das Verbandbuch in einem Schrank unter Verschluss hält. So könnte diese Aufgabe bspw. dem Personalwesen, Sekretariat, Stationsleitung, einem Ersthelfer oder der Abteilungsleitung übertragen werden.

Der Standort des Verbandbuchs sollte allen Beschäftigten bekannt sein. Die Eintragungen sollten durch den Verletzten nach Möglichkeit im Beisein der benannten Person erfolgen, sodass eine Kenntnisnahme der Altfälle nicht möglich ist. Möglich wäre auch, dass die für das Verbandsbuch verantwortliche Person die Eintragungen im Verbandbuch selbst vornimmt.

Wenn gewünscht wird, dass das Verbandbuch weiterhin ausliegt, könnte anstelle eines Verbandbuchs auch ein Meldeblock (Abrissblock) à DGUV Information 204-021 verwendet werden. Die ausgefüllte Seite müsste dann an eine verantwortliche Person weitergeleitet werden, die diese Dokumentationen in einem Ordner sammelt und unter Verschluss hält. Sie können einen solchen Block bei der Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz erhalten. Melden Sie sich einfach bei Ihrer zuständigen Sicherheitsfachkraft!

Petra_verbandbuch

Beispiel für einen Meldeblock für Unfälle