Beschaffung von Geräten/Arbeitsmitteln

Einige Geräte/Arbeitsmittel müssen vor Anschaffung bei der Zuständihgen Behörde angezeigt oder genehmigt werden (z.B. Gaschromatograph mit einem radioaktiven Detektor). Bei anderen Arbeitsmitteln ist eine Prüfung vor Inbetriebnahme notwendig. Um Sie hierbei zu unterstützen gibt es das nachfolgend beschriebene Prozedere:

In dem Anforderungsformular des Zentralen Einkaufs (UNI ohne UMG) in der Lucom Plattform ist jetzt ein Hinweis dazu vorhanden! Wenn eines dieser Geräte/Arbeitsmittel angeschafft werden soll, wird die Stabsstelle S/U beim Ankreuzen von „ja“ automatisch informiert. Von hier können dann für das jeweilige Arbeitsmittel relevanten Punkte geklärt werden.

Ausschnitt Anforderungsformular