ZKBS News: Poliovirus, porzine endogene Retroviren, Mycobacterium bovis

Wie immer erhalten Sie hier eine Übersicht der neuesten Stellungnahmen, Einstufungen und Berichte der ZKBS.

Einstufungen von Spender- und Empfängerorganismen

  • Die ZKBS ordnete die Bakterien Acinetobacter junii, Acinetobacter ursingii und Elizabethkingia miricola als Spender- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 2 zu.
  • Der Nematode Globodera pallida wurde in die Risikogruppe 1 eingestuft.
  • Die ZKBS ordnete Candida auris und Parabacteroides goldsteinii als Spender- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 2 zu.
  • Nach der Hochstufung von Mycobacterium bovis BCG in die Risikogruppe 2 im Juni 2018 wurde die Stellungnahme der ZKBS zur Risikobewertung von Mycobacterium bovis BCG mit dem Listeriolysin-Gen aus Listeria monocytogenes aktualisiert und die Risikobewertung überprüft. Zwei Mycobacterium bovis BCG-Stämme mit Listeriolysin-Gen werden weiterhin der Risikogruppe 1 zugeordnet, da in vitro– und in vivo-Daten eine im Vergleich zu M. bovis BCG reduzierte Persistenz und Pathogenität belegen.
  • Die ZKBS ordnete Viren der Spezies Pestivirus E bis I und K sowie das Linda virus als Spender- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 2 zu.Die Viren der Spezies Pestivirus J sowie der provisorischen Spezies bat pestivirus 1 und 2 und rodent pestivirus 1 bis 4 wurden der Risikogruppe 1 zugeordnet.Die Stellungnahme finden Sie hier.
  • Borna disease virus weiterhin in Risikogruppe 2 eingestuft

    Die ZKBS hat aufgrund von neuen Daten die Einstufung des Mammalian 1 orthobornavirus (früher Borna disease virus) überprüft. Sie kam zu dem Schluss, dass das Mammalian 1 orthobornavirus weiterhin der Risikogruppe 2 zugeordnet wird. Zum Schutz von Labormitarbeitern wird jedoch empfohlen, Tiere, die mit dem Mammalian 1 orthobornavirus infiziert werden und die das Virus in hohen Konzentrationen ausscheiden (z. B. Ratten und Mäuse), in individually ventilated cages zu halten und zum Umsetzen eine Käfigwechselstation zu nutzen.

  • Hochstufung der Zelllinie PK(15) in die Risikogruppe 2

    Die Zelllinie PK(15) wurde 1955 aus der Niere eines adulten Schweins etabliert. Sie ist mit dem Porcine type-C oncovirus (veraltet: Porcine endogenous retrovirus, PERV) infiziert, welches der Risikogruppe 2 zugeordnet ist. Zunächst wurden die von der Zelllinie abgegebenen Viruspartikel als defekt und nicht-infektiös für eine Vielzahl von Säugerzelllinien beschrieben, weshalb die Zelllinie der Risikogruppe 1 zugeordnet wurde. In weiteren Studien zeigte sich jedoch, dass humane 293-Zellen produktiv mit dem zellfreien Überstand der PK(15)-Zellen infiziert werden können.

  • Hochstufung des Poliovirus Serotyp 2 in Risikogruppe 3

    2015 wurde der Serotyp 2 des Poliovirus durch die WHO für ausgerottet erklärt. In diesem Zusammenhang wurde ein Plan erstellt, der den Umgang mit dem Serotyp 2 nur unter bestimmten containment-Maßnahmen und nach erfolgter Genehmigung erlaubt, um das Risiko einer Wiedereinschleppung zu minimieren und den Erhalt der Poliofreiheit zu sichern.

    Um der WHO-Empfehlung gerecht zu werden und das Risiko einer unbeabsichtigten Freisetzung aus Laborbeständen zu minimieren, wurde der Serotyp 2 nun auch als Spender- und Empfängerorganismus für gentechnische Arbeiten in die Risikogruppe 3 hochgestuft. Die Poliovirus Serotypen 1 und 3 werden weiterhin der Risikogruppe 2 zugeordnet.

Aktualisierung der allgemeinen Stellungnahme zu porzinen endogenen Retroviren

Die Stellungnahme wurde redaktionell überarbeitet und mit aktueller Literatur ergänzt. Während die Einstufung von PERV-A und –B in die Risikogruppe 2 beibehalten wurde, wurde der ecotrope Subtyp PERV-C der Risikogruppe 1 zugeordnet. Die natürliche Rekombinante PERV-A/C wurde aufgrund ihres breiten Wirtsbereichs der Risikogruppe 2 zugeordnet.

Aktualisierung der allgemeinen Stellungnahme zur Einstufung gentechnischer Arbeiten, bei denen Gene für immunmodulierende oder Apoptose-regulierende Proteine in das Genom replikationskompetenter Mikroorganismen inseriert werden

Im Kontext der aktuellen Literatur wurden die bisherigen ZKBS-Entscheidungen geprüft und die Formulierungen in der allgemeinen Stellungnahme präzisiert. Nach wie vor ist eine Einzelfallbewertung der ZKBS erforderlich, wenn bei gentechnischen Arbeiten Gene für immunmodulierende oder Apoptose-regulierende Proteine in das Genom replikationskompetenter Mikroorganismen inseriert werden. Hierunter fallen explizit auch Chemokine.

Aktualisierung der Einstufungshilfe für Influenza-A-Virus-Mutanten und -Reassortanten

Die Geschäftsstelle der ZKBS führt eine Liste von Mutationen, die für die Risikobewertung gentechnischer Arbeiten mit rekombinanten Influenza-A-Viren von Bedeutung sind. Diese Liste dient dazu, die Risikobewertung anhand der ZKBS-Stellungnahme zu erleichtern. Sie wurde im Rahmen der 219. Sitzung aktualisiert und findet sich hier.