Fahrradsicherheit Teil 1: Fahrradhelme – keine Frage der Sicherheit sondern der Vernunft

Über Fahrradhelme wird leidenschaftlich gestritten. Aber eigentlich geht es dabei kaum um Sicherheit.

Fahrradhelme sind zwar mittlerer Weile fester Bestandteil des Straßenbildes, stoßen allerdings nach wie vor auf wesentlich weniger Akzeptanz als andere Neuerungen der letzten Jahrzehnte, wie Sicherheitsgurte, Airbags oder Rauchverbote.

Aus Aspekten der Sicherheit gibt es gegen Fahrradhelme nur ein einziges Argument und zwar das Phänomen der „Risikohomöostase“. Dieses besagt, dass Maßnahmen wie das Tragen von Helmen, genauso wie z.B. Sicherheitsgurte die Risikobereitschaft des jeweiligen Verkehrsteilnehmers erhöhen, und damit einhergehend die Unfallwahrscheinlichkeit steigt. Aber sollte man deshalb Sicherheitsgurte oder Airbags wieder abschaffen? Nein – denn wesentlich besser belegt ist die Tatsache, dass die Schädelschale vor kritischen Kopfverletzungen schützt!

Das andere Argument gegen Fahrradhelme ist die Ästhetik. Doch da auch in diesem Punkt Dinge wie Funktionswäsche in Signalfarben oder Warnwesten längst im Stadtbild angekommen sind und angenommen wurden, sollten Radfahrer das „ästhetische Wagnis“ Fahrradhelm eingehen!

Für Mediziner stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Tragens von Fahrradhelmen nicht. Christopher Spering (UMG), Leiter der Deutschen Gesellschaft für Unafallchirurgie (DGU) sagt: “Es ist unstrittig, dass der richtige Fahrradhelm Kopfverletzungen verhindern kann“. Er steht mit dieser Aussage im Konsens mit seinen Kollegen der DGU deren Kernaussage ist: Wer einen Fahrradhelm trägt, lebt sicherer, denn vier von fünf Kopfverletzungen wären mit Helm nicht passiert. Ergebnisse einer aktuellen Untersuchung bestätigen diesen Standpunkt. Zu 71,9 Prozent ist der Kopf bei Fahrradunfällen betroffen und Schädel-Hirn-Traumata waren dabei die häufigste Verletzungsart (Studie wurde anhand der Analyse von 2817 schwer verletzten Fahrradfahrern durchgeführt – Der Unfallchirurg: Helfen et al., 2016).

Zum Tragen von Fahrradhelmen bei Dienstfahrten hatte es am 20.09.2009 eine Auflage der Landesunfallkasse Niedersachsen gegeben. Hintergrund dieser Auflage war das Ergebnis einer Unfallanalyse, wonach Radunfälle an der Universität Göttingen in Schwere und Anzahl mit Abstand die größten Unfallkosten bilden. Es besteht an der Universität Göttingen zwar keine Pflicht mehr zum Tragen von Fahrradhelmen, wird aber von der Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz dringend empfohlen! Auch wenn die jeweiligen Abteilungsleiter somit nicht verpflichtet sind ihren Mitarbeitern den Helm zu finanzieren, sollte im Sinne eines präventiven gesundheitsorientierten Führungsstils und nicht zuletzt aus Gründen des gesunden Menschenverstands, jeder mit leitender Funktion seinen Bediensteten diese Schutzausrüstung zur Verfügung stellen!

An der Universität Göttingen sind seit 2009 eine Vielzahl von Aktivitäten zur Reduzierung von Radfahrunfällen vorgenommen worden. Hierzu gehören zum Beispiel Aktionstage, Gestaltungshinweise zu geeigneten Fahrradwegen und die Verbreitung eines speziellen Fahrradhelmes zu Sonderkonditionen in großer Anzahl. Es gibt daher die übereinstimmende Meinung, dass die Gesamtthematik „Verringerung der Unfallschwere bei Radunfällen“ weiterhin in den Vordergrund der Präventionsaktivitäten gestellt wird. Durch Informationen der Stabsstelle für Sicherheitswesen und im Rahmen von Unterweisungen der verantwortlichen Vorgesetzten soll regelmäßig auf die Sinnhaftigkeit des Tragens eines Radfahrhelms, aber auch auf gute Sichtbarkeit oder die Nutzung von geeigneten Fahrradwegen hingewiesen werden.

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