Der GELBE SACK: Was gehört hinein?

Auch im Arbeitsalltag bei Uni und UMG fallen täglich Verpackungsabfälle an. Diese werden sinnvollerweise über den Gelben Sack entsorgt, denn so kann eine stoffliche Verwertung der Abfälle ermöglicht werden. Doch was gehört wirklich hinein in den Gelben Sack?

Der Gelbe Sack ist Teil des sogenannten „Dualen Systems“ (DSD). Industrie und Handel zahlen innerhalb dieses Systems Lizenzgebühren für die Verwendung von Verpackungen an eins von insgesamt zehn Entsorgungsunternehmens. Das wohl bekannteste von ihnen – aber nicht das Einzige – ist „Der Grüne Punkt“. „Der Grüne Punkt“ war das erste Unternehmen, das die Verpackungen sammelte. Mit den Einnahmen aus den Lizenzen wird die Entsorgung der Verpackungen finanziert.

Saubere Trennung ist die Voraussetzung für ein hochwertiges Kunststoffrecycling. Übrigens kann der Verpackungsmüll mittlerweile gut maschinell getrennt werden. Von Hand wird nur noch nachsortiert. Aber warum wird der Verpackungsabfall dann getrennt gesammelt? Bei Vermischung mit dem Restmüll wird er schlichtweg zu dreckig für das Recycling und dies wäre auch aus Hygienegründen bedenklich.

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Wichtige Tipps:

  • In den Gelben Sack gehören nicht nur Verpackungen mit dem „Grünen Punkt“.
  • Verpackungen müssen leer sein, aber eine Vorreinigung ist i. A. nicht erforderlich (z. B. Joghurtbecher „löffelrein“ und nicht halbvoll).
  • Verpackungen, die Gefahrstoffe enthalten haben, dürfen aber keinen Restinhalt haben. Nicht restentleerte Verpackungen übernimmt als schadstoffhaltiger Abfall das Zentrale Sammellager der Uni/UMG.
  • Stapeln Sie Verpackungen aus verschiedenen Materialien bitte nicht ineinander (also nicht den Joghurtbecher in die Konservendose stecken).
  • Deckel vom Joghurtbecher bitte abtrennen: hängt der Aludeckel noch am Joghurtbecher, landet beides zusammen in einer Fraktion und das Aluminium muss in einem zusätzlichen Schritt aussortiert werden.
  • Verpackungen nach Möglichkeit flach zusammenfalten oder zusammendrücken (z. B. Tetrapacks).
  • Keine Hygieneartikel in den gelben Sack!
  • Ist der Abfall keine Verkaufsverpackung, aber aus dem gleichen Material kann er auch über den Gelben Sack verwertet werden (sogenannte „stoffgleiche-Nicht-Verpackungen“, z. B. CD-Hüllen, Einwegbesteck aus Kunststoff).
  • Problem Coffee-to-go-Becher: eigentlich ein Verpackungsabfall, der in den Gelben Sack gehört. Aber typische To-go-Becher sind meist aus mehrlagigem und/oder beschichtetem Material. Weil die äußere Schicht meist aus Papier ist, können die Sortieranlagen das Material nicht richtig zuordnen. Daher sind die allermeisten To-go-Becher nicht recycelbar und stören nur bei der Aufarbeitung. Sie müssen in den Restmüll. Bitte benutzen Sie Mehrwegbecher!
  • Auch Verpackungen aus sogenannten „Bio-Kunststoffen“ (biogenes Material) sind derzeit nicht recyclingfähig. Obwohl sie oftmals als „biologisch abbaubar“ bezeichnet werden, ist eine Kompostierung in Kompostwerken i. A. nicht möglich. Solche Verpackungen (z. B. Bio-Kunststoff Tüten aus der Gemüseabteilung) müssen bedauerlicherweise in den Restmüll.

Und letztlich gilt: Keine Verpackung ist besser als jedes Recycling von Verpackungen!