Neues Strahlenschutzrecht XI: Medizinphysik-Experten für Röntgenanlagen

Nach Inkrafttreten der neuen Strahlenschutzverordnung in Verbindung mit dem Strahlenschutzgesetz besteht ab sofort die Verpflichtung, bei neuen CTs und Interventionsanlagen einen Medizinphysik-Experten (MPE) mit der Fachkunde als MPE für das Anwendungsgebiet Röntgendiagnostik zur Mitarbeit hinzuzuziehen. (s. auch § 14 Abs. 1 Nr. 2b und § 19 Abs. 3 Nr. 7 StrlSchG sowie § 131 Abs. 2 StrlSchV)

Die Fachkundebescheinigung des MPE und ggf. Aktualisierungen sind bereits mit der Anzeige des Neugeräts bei der zuständigen Behörde einzureichen. Die Aufgaben des MPE nennt § 132 StrlSchV.

„Bestands-Anlagen“, die vor dem 31.12.2018 in Betrieb gegangen sind, benötigen erst ab dem 31.12.2022 einen MPE (Übergangsvorschrift § 200 StrlSchG).

In der UMG steht Herr Dr. Georg Stamm, Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, derzeit als einziger MPE mit der o.g. Fachkunde für die betroffenen Röntgenanlagen zur Verfügung.

Kliniken und Institute der UMG werden gebeten, bereits bei der Planung neuer Röntgenanlagen mit Herrn Dr. Stamm Kontakt aufzunehmen, um die rechtlich vorgeschriebene Einbindung eines MPE sicherzustellen. (E-Mail: georg.stamm@med.uni-goettingen.de)

Weitere Informationen:

Empfehlung der Strahlenschutzkommission Hinzuziehung eines Medizinphysik-Experten bei medizinisch-radiologischen Tätigkeiten – Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie 2013/59/EURATOM, 28.03.2018, abrufbar unter https://www.umwelt-online.de/regelwerk/energie/strahlen/medphyexp_ges.htm