Fahrradsicherheit Teil 2: Mit Helm und Warnweste

Teil 2 der kurzen Reihe rund um das Thema Fahrradsicherheit.

Teil 1: Fahrradhelme – keine Frage der Sicherheit sondern der Vernunft


Der Frühling naht mit großen Schritten – für viele Anlass, das Fahrrad aus dem Winterschlaf zu wecken. Radlerinnen und Radler sind im Straßenverkehr allerdings besonders gefährdet. Einige Tipps für sicheres Vergnügen auf zwei Rädern.

Seit Jahren wird Fahrradfahren immer beliebter, auch für den Arbeitsweg. Rund 73 Millionen Fahrräder gibt es nach Schätzungen des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) in Deutschland, fast doppelt so viele wie Autos. Vor allem in Städten kommt man auf zwei Rädern schneller voran als mit dem Auto, gleichzeitig tut man noch etwas für seine Gesundheit. Auch längere Strecken lassen sich dank Elektrofahrrädern schnell überwinden. Die Kehrseite der Medaille: Radlerinnen und Radler haben ein höheres Verletzungsrisiko als Fahrzeuginsassen.

Laut Deutschem Verkehrssicherheitsrat ist die Zahl der Fahrradfahrenden, die jedes Jahr im Straßenverkehr ums Leben kommen, seit 2010 kaum gesunken. Dem Statistischen Bundesamt zufolge waren es 2018 in Deutschland 382 getötete Menschen. Pro Tag ereignen sich im Schnitt 218 Fahrradunfälle. Vor allem an Kreuzungen, Einmündungen und Zufahrten besteht die Gefahr, von Autos oder Lastwagen übersehen zu werden. Einiges können Fahrradfahrende selbst tun, um ihre Sicherheit zu erhöhen.

Ausrüstung

In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist klar geregelt, was am Rad alles dran sein muss: Dazu zählen eine helltönende Klingel, zwei voneinander unabhängige Bremsen sowie ein weißer Frontscheinwerfer und ein rotes Rücklicht. Bei der Beleuchtung sind auch abnehmbare, batteriebetriebene Varianten erlaubt; diese müssen tagsüber nicht mitgeführt werden. Außerdem muss das Rad entweder seitliche Reflektoren zwischen den Speichen haben oder Reflektorstreifen an den Reifen haben. Sehen und gesehen werden – dieses Motto kann Leben retten!

Kleidung

25 Prozent der Radler, die bei einem Unfall verletzt werden, erleiden Verletzungen am Kopf. Auf Arme und Beine entfallen 60 Prozent der Verletzungen. Das geht aus dem Traumaregister der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie hervor. Bei den lebensgefährlichen Verletzungen dominieren die am Kopf: Über 70 Prozent der in Lebensgefahr schwebenden Fahrradfahrenden sind am Kopf verletzt. Ein Großteil dieser schweren Verletzungen ließe sich durch einen Helm vermeiden. Fahrradhelme müssen die Kriterien der Prüfnorm DIN EN 1078 erfüllen. Wichtig ist, auf den richtigen Sitz zu achten und sich diesen am besten beim Kauf zeigen zu lassen. Alle fünf Jahre sollte der Helm ausgetauscht werden. Neben einem Kopfschutz können Radelnde vor allem mit passender Kleidung für mehr Sicherheit sorgen, beispielsweise mit reflektierenden Streifen oder Warnwesten.

Verhalten

Radfahrerinnen und -fahrer schimpfen gerne über rücksichtlose Autofahrende. Gleichzeitig halten sich viele Radelnde nicht immer an die Verkehrsregeln. Nach einer Studie des Auto Club Europa (ACE) ignorieren rund 36 Prozent regelmäßig Verkehrsregeln und gefährden damit sich und andere. Wie immer im Straßenverkehr gilt: vorausschauend fahren und Rücksicht auf andere nehmen. Wo möglich, sollten Fahrradfahrende Radwege benutzen und nicht entgegen der Fahrtrichtung fahren. An Kreuzungen sollten sie abbiegende Fahrzeuge im Auge behalten, um nicht in den toten Winkel zu geraten. Wie auch im Auto ist die Nutzung von Handys Radlerinnen und Radlern verboten. Um im Notfall schnell reagieren und bremsen zu können, sollten sich beide Hände am Lenker befinden. Musik über Kopfhörer zu hören, ist grundsätzlich nicht verboten, erst wenn eine „künstliche Schwerhörigkeit“ erzeugt wird. Trotzdem sollten Fahrradfahrerinnen und -fahrer davon absehen, um andere Verkehrsteilnehmende und eventuell Warnsignal gut wahrnehmen zu können.

Elektrofahrräder

Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 Stundenkilometer unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Ein E-Bike dagegen unterstützt Radfahrende bis 25 km/h, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Daneben gibt es noch sogenannte schnelle Pedelecs, die Radelnde bis 45 Stundenkilometer unterstützen. E-Bikes und S-Pedelecs gelten als Kleinkraftrad, für ihre Benutzung braucht es ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis. Fahrende eines S-Pedelecs brauchen einen Führerschein der Klasse AM, E-Bike-Fahrende eine Mofa-Prüfbescheinigung. Außerdem besteht Helmpflicht. Mit Elektrofahrrädern gelangt man auch auf hügeligen Strecken, starkem Wind und ähnlichem zügig ans Ziel, ohne allzu sehr aus der Puste zu kommen. Sie haben aber ein anderes Fahr- und Bremsverhalten als herkömmliche Räder, beispielsweise muss man früher anfangen zu bremsen. Wer sich ein Pedelec zulegt, sollte sich Zeit nehmen, sich daran zu gewöhnen. Fahrtrainings können hilfreich sein.

 

Mit freundlicher Genehmigung der BG RCI aus dem aktuellen BG RCI Magazin 3/4 2019.