Unfallanzeigen

Vor einigen Jahren ist der Ablaufplan für die Erstellung von Unfallanzeigen erstellt und dem Formular der Unfallanzeige beigefügt worden. Die Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz blickt positiv auf die Einführung dieses Ablaufplans, möchte aber hier auf die rechtlichen Grundlagen von Unfällen und Unfallzeigen hinweisen.

 

  • Das Sozialgesetzbuch VII verpflichtet den Unternehmer Unfälle von Versicherten dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen, wenn Versicherte einen tödlichen Unfall haben oder so verletzt sind, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden (Ausnahme Wegeunfälle und Unfälle von Studierenden: hier jeden Unfall anzeigen).
  • Dies gilt nicht für Beamte, da diese nicht zum Kreis der Versicherten über den Unfallversicherungsträger zählen.
  • Die Unfallanzeige ist vollständig und leserlich auszufüllen. Es muss dabei bedacht werden, dass der Unfallversicherungsträger Landesunfallkasse Niedersachsen (LUK) in Hannover sitzt und somit von den Verhältnissen in Göttingen und in der UNI/UMG keine Kenntnisse besitzt. Angaben zum Unfallort, Unfallereignissen oder zu der Einrichtung sind so zu machen, dass eine externe Person dieses verstehen bzw. nachvollziehen kann.
  • Wichtig: Das Sozialgesetzbuch VII verpflichtet ebenso den Unternehmer, eine Kopie der Unfallanzeige der Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsichtsamt, GAA) zukommen zu lassen. Das bedeutet, dass die Formulierungen in der Unfallanzeige genau beschrieben sein sollten. Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, dass besonders bei Unfällen, die sich mit einem Arbeitsmittel ereignet haben, es zu Nachfragen durch das GAA gekommen ist. Dabei wird immer die Gefährdungsbeurteilung und die Prüfung des Arbeitsmittels hinterfragt.
  • Da keine Verpflichtung besteht, Unfälle mit weniger als drei Tagen Ausfallzeit anzuzeigen (Ausnahme: Wegeunfälle und Unfälle von Studierenden), ist die Empfehlung der Stabstelle, dieses auch so zu handhaben. Verletzungen mit weniger Ausfallzeit sind in das Verbandbuch einzutragen. Es ist aber möglich, dass die LUK trotz geringer Ausfallzeit eine Unfallanzeige fordert. Dann ist dies natürlich umzusetzen.

Sollten Sie Hilfe bei der Erstellung einer Unfallanzeige benötigen, rufen Sie uns gerne an!

 

(Wo)