Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe

Die Gefahrstoffverordnung gibt vor, dass bei Verwendung von Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellt werden müssen, die über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei der Verwendung Auskunft geben. Betriebsanweisungen sind somit wichtige Unterlagen für die Unterweisung der Beschäftigten und Informationsquelle für die Verwender.

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Findet die Verwendung ausschließlich durch Fachpersonal statt (z.B. ausgebildetes Laborpersonal in einem nasschemischen Labor), so besteht nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung die Möglichkeit, auch sog. Sammel-Betriebsanweisungen zu erstellen. In Sammel-Betriebsanweisungen können Gefahrstoffe mit gleichen bzw. gleichartigen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zusammengefasst werden. Im Falle der Anwendung von giftigen Stoffen bzw. KMR-Stoffen (kanzerogene, mutagene, reproduktionstoxische Stoffe) sollten immer Einzel-Betriebsanweisungen erstellt werden.

Nutzer des Chemikalienverwaltungs- und Multilieferantenportals GöChem können mittels dieses Systems auch Betriebsanweisungen und Gefahrstoffverzeichnisse erstellen
(Link: https://goechem.zvw.uni-goettingen.de/cgi-bin/index.cgi).

Weiterhin kann auf Informationen und Muster-Betriebsanweisungen über das Gefahrstoff-Informationssystem Chemikalien der Berufsgenossenschaften GisChem zugegriffen werden
(Link: https://www.gischem.de/suche/index.htm).

Auch die GESTIS-Stoffdatenbank des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) enthält viele Gefahrstoff-Informationen
(Link: https://www.dguv.de/ifa/gestis/gestis-stoffdatenbank/index.jsp).

Im Sharepoint GöGebS werden aufgrund der „riesigen“ Chemikalienvielfalt an der Universität neben der allgemeinen Vorlage nur einzelne Muster-Betriebsanweisungen vorgehalten
(Link: https://sharepoint.uni-goettingen.de/zvw/s/GoeGebs/SitePages/Homepage.aspx).

Bei Fragen rund um das Thema Gefahrstoffe wenden Sie sich gerne an die Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst oder die Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz.

(Ko)